Schweiz veröffentlicht ADR-Änderungen für 2021
Da die Mai-Tagung der WP.15 auf November verschoben wurde, ist fraglich, ob es noch weitere Änderungen im ADR geben wird.
©Foto: B. Wylezich/FotoliaDas Schweizer Bundesamt für Strassen ASTRA hat auf seiner Homepage den Entwurf der Änderungen zu den Anlagen A und B des ADR 2021 (Link nicht mehr aktiv) veröffentlicht. Das Dokument enthält alle Änderungen, die die Arbeitsgruppe WP.15 bei ihrer 105., 106. und 107. Tagung angenommen hat.
Die eigentlich für Mitte Mai geplante 108. Tagung, auf der weitere Änderungen hätten beschlossen werden können, wurde wegen der Coronakrise auf 9. bis 13. November 2020 verschoben. Sie ersetzt die ursprünglich zu diesem Termin vorgesehene 109. Tagung. Es ist somit fraglich, ob über den vorliegenden Entwurf hinausgehende Änderungen den Weg in das ADR 2021 finden werden.
In einem weiteren Dokument hat das Bundesamt die Erläuterungen zu den ADR-Änderungen 2021 (Link nicht mehr aktiv) auf sechs Seiten zusammengefasst. Neben diversen kleineren und größeren Anpassungen in verschiedenen Kapiteln des Regelwerks wird es demnach vor allem bei den folgenden Themen Neues geben:
- Lithiumbatterien: Zuordnung, Beurteilung bei Schäden, Kombinationen von Batterien mit und in Ausrüstungen sowie die Kennzeichnung
- Maschinen und Geräte (UN 3363)
- Ansteckungsgefährliche medizinische Abfälle (UN 3549)
Ebenfalls öffentlich gemacht hat das ASTRA die Änderungen und Erläuterungen des Schweizer Gefahrgutregelwerks SDR (Link nicht mehr aktiv). (gg/gh)
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