Batterien

15.05.2024 Meldung

Referentenentwurf des Batterie-EU-Anpassungsgesetzes vorgelegt

Mit dem Batt-EU-AnpG soll das bisherige Batteriegesetz durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz abgelöst werden.
Batterien Abfall Altbatterien 1200

Die Nichteinhaltung der Sammelquoten von Altbatterien soll eine Ordnungswidrigkeit werden.

©Foto: Picture alliance | Ulrich Baumgarten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat einen Referentenentwurf zur Anpassung des deutschen Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-Batterieverordnung) vorgelegt. Damit soll das bisherige Batteriegesetz aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden.

Zu den Regelungsbereichen des neuen BattDG gehören

  • Allgemeine Vorschriften (Teil 1),
  • Anforderungen an die Bewirtschaftung von Altbatterien (Teil 2),
  • Festlegung der am Beschränkungsverfahren für gefährliche Stoffe beteiligten Behörden (Teil 3),
  • Regelungen zur Konformität von Batterien (Teil 4),
  • Anforderungen hinsichtlich der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Teil 5),
  • Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (Teil 6) sowie
  • Bußgeldvorschriften und Schlussbestimmungen (Teil 7).

Unter anderem soll die Nichteinhaltung der Sammelquoten von Altbatterien damit eine Ordnungswidrigkeit werden (§ 54 (1) Nr. 10). (gg/gh)

Drucken Empfehlen
Kommentare -
Diskutieren Sie mit
Kommentar schreiben
PROMOTION-BOX

Mehr Sicherheit für Lithium-Ionen-Akkus

Das Akku-Safe Regal bietet eine sichere Lösung für Lithium-Ionen-Akkus. Die Brandbegrenzungshaube hilft, Brände zu begrenzen und die Umgebung zu schützen.

Jetzt informieren!