Powerbank-Verschärfung bei Lufthansa
Die Lufthansa hat den Umgang mit Powerbanks verschärft.
©Foto: Lufthansa | Oliver RoeslerSeit dem 15. Januar 2026 ist bei der Lufthansa die Nutzung oder das Laden von Powerbanks während des Fluges verboten. Eine Ausnahme besteht für die Nutzung genehmigter, medizinischer Geräte, wie die Lufthansa Group bekannt gibt.
Die Unterbringung der Energiespeicher im aufgegebenen Gepäck ist verboten. Erlaubt werden maximal zwei Powerbanks pro Fluggast mit jeweils höchstens 100 Wh oder zwei g LC pro Powerbank. Die Energiespeicher dürfen nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Die Fluggesellschaft bittet ihre Passagiere, ihre Powerbanks aus Sicherheitsgründen in der Sitztasche Ihres Vordersitzes, am eigenen Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz vor Ihnen zu verstauen. Für Powerbanks mit einer Batterieleistung größer 100 Wh bis max. 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Fluglinie erforderlich, so die Lufthansa.
Das Risiko der kleinen Energiespeicher besteht darin, dass durch beschädigte oder überhitzte Lithium-Ionen-Akkus Brände ausgelöst werden können. Vor diesem Hintergrund verschärfen Fluggesellschaften weltweit den Umgang mit den Powerbanks. Hier finden Sie weitere Einzelheiten über die Mitnahme elektronischer Geräte und Batterien bei der Lufthansa. (gg/tm)
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