Luftverkehr: Brandgefahr durch Hoverboards
Fünf Airlines haben die Beförderung von Lithiumbatterie-getriebenen Hoverboards untersagt. für mehr bitte anmelden
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Die Kontrolllisten für radioaktive und nicht-radioaktive Sendungen sowie Trockeneis entsprechen bereits der 57. Ausgabe der Luftfrachtvorschriften für mehr bitte anmelden
Die Informationen über die Mitnahme von Gefahrgut durch Passagiere und Besatzung, gemischte Sendungen mit Lithium-Batterien und sogenannte Segways sind auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamts verfügbar für mehr bitte anmelden
Höchstens ein Packstück pro Sendung und maximal zu 30 Prozent geladen: Das empfiehlt das Dangerous Goods Panel der ICAO für mehr bitte anmelden
Unter anderem wird ab dem 1. April 2016 für reglementierte Beauftragte die Möglichkeit ausgesetzt, nach VO (EU) Nr. 185/2010 geschäftliche Versender zu benennen für mehr bitte anmelden
Laut eines Agenturberichts hat sich das Dangerous Goods Panel der Luftfahrtorganisation ICAO gegen ein Verbot von Lithiumbatterien in Passagiermaschinen ausgesprochen für mehr bitte anmelden
Das Luftfahrt-Bundesamt hat alle Luftfahrtunternehmen aufgefordert, Nachweise über die in der VO (EU) 376/2014 geforderten Maßnahmen zu erbringen für mehr bitte anmelden
Die internationale Luftfrachtvereinigung IATA hat eine Aufstellung der signifikanten Änderungen in der kommenden Ausgabe der Luftfrachtvorschriften veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Laut IATA-Vorstandsmitglied Glyn Hughes versuchen immer mehr Versender von Lithiumbatterien, die strengen Luftfrachtvorschriften zu umgehen für mehr bitte anmelden
Viele Änderungen in den Technical Instructions betreffen den Transport von Lithiumbatterien auf dem Luftweg für mehr bitte anmelden