Luftfracht: Drittes Addendum der ICAO-T.I. erschienen
In der Ergänzung der Luftfrachtvorschriften gibt es vor allem Neuerungen für den Transport von Lithiumbatterien für mehr bitte anmelden
In der Ergänzung der Luftfrachtvorschriften gibt es vor allem Neuerungen für den Transport von Lithiumbatterien für mehr bitte anmelden
Beim Entladen von Gefahrgut kam es zu einem Unfall. Die Polizei ermittelt, ob beim Transport oder der Sicherung fahrlässig gehandelt wurde. für mehr bitte anmelden
Laut der internationalen Zivilluftfahrtorganisation bestimmt die Leistung der Batterien, ob Fahrgeräte von Passagieren und der Flugzeugcrew mitgenommen werden dürfen für mehr bitte anmelden
Fünf Airlines haben die Beförderung von Lithiumbatterie-getriebenen Hoverboards untersagt. für mehr bitte anmelden
Die Kontrolllisten für radioaktive und nicht-radioaktive Sendungen sowie Trockeneis entsprechen bereits der 57. Ausgabe der Luftfrachtvorschriften für mehr bitte anmelden
Die Informationen über die Mitnahme von Gefahrgut durch Passagiere und Besatzung, gemischte Sendungen mit Lithium-Batterien und sogenannte Segways sind auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamts verfügbar für mehr bitte anmelden
Höchstens ein Packstück pro Sendung und maximal zu 30 Prozent geladen: Das empfiehlt das Dangerous Goods Panel der ICAO für mehr bitte anmelden
Unter anderem wird ab dem 1. April 2016 für reglementierte Beauftragte die Möglichkeit ausgesetzt, nach VO (EU) Nr. 185/2010 geschäftliche Versender zu benennen für mehr bitte anmelden
Laut eines Agenturberichts hat sich das Dangerous Goods Panel der Luftfahrtorganisation ICAO gegen ein Verbot von Lithiumbatterien in Passagiermaschinen ausgesprochen für mehr bitte anmelden
Das Luftfahrt-Bundesamt hat alle Luftfahrtunternehmen aufgefordert, Nachweise über die in der VO (EU) 376/2014 geforderten Maßnahmen zu erbringen für mehr bitte anmelden