ADR-Vereinbarungen

24.02.2016 Meldung

Lithiumbatterie-Prototypen: Deutschland zeichnet M294

Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480). Sie kann in Frankreich und Deutschland genutzt werden.
Lithiumbatterien 1200

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Prototypen großer Lithiumbatterien nun in Verpackungen transportiert werden, die nicht nach Kapitel 6.1 zugelassen wurden.

©Foto: Arno Burgi/dpa

Deutschland hat die multilaterale Vereinbarung M294 unterzeichnet. Nachdem sie erst Anfang des Monats von Frankreich initiiert worden war, kann die Vereinbarung jetzt in beiden Ländern angewendet werden.

Die M294 erleichtert die Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480) aus der Vorproduktion, die nicht entsprechend des Handbuchs Prüfungen und Kriterien, Unterabschnitt 38.3, geprüft wurden und deren Bruttomasse 100 Kilogramm übersteigt. Diese dürfen nun in stabilen Verpackungen transportiert werden, die nicht nach Kapitel 6.1 zugelassen wurden, wenn die Verpackungen den in der Vereinbarung formulierten Anforderungen entsprechen.

Die M294 gilt bis zum 31. Dezember 2017. (gg/gh)

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