Liste der anerkannten Inspektionsstellen I aktualisiert
Anerkannte Inspektionsstellen I dürfen Prüfungen und Inspektionen auch nach Reparaturen an den in der Anerkennung festgelegten Arten von IBC durchführen.
©Foto: Rudolf Gebhardt | TECVIA GmbHDie Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Liste der anerkannten Inspektionsstellen I für die Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen/Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) aktualisiert und auf ihrer Website zum Download bereitgestellt (Stand 24.9.2024).
Anerkannte Inspektionsstellen I dürfen Prüfungen und Inspektionen (auch nach Reparaturen) gemäß BAM-GGR 002 an den in der Anerkennung festgelegten Arten von IBC durchführen. (gg/gh)
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