Versandstücke mit gefährlichen Gütern müssen gut sichtbar und lesbar gekennzeichnet sein. Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, heißt es in Absatz 5.2.2.1.1 ADR. Dazu kommen die UN-Nummer des Versandstücks sowie, falls erforderlich, Ausrichtungspfeile, das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe, für Lithiumbatterien und weitere in Kapitel 5.2 genannte Stoffe.
Kennzeichen sind aber auch an Fahrzeugen, Containern, ortsbeweglichen Tanks und anderen Behältern anzubringen, die für die Gefahrgutbeförderung genutzt werden. Dazu gehören die sogenannten Placards oder Großzettel, die orangefarbenen Warntafeln ohne oder mit Kennzeichnungs- und UN-Nummer sowie weitere Kennzeichen, etwa für erwärmte oder umweltgefährdende Stoffe. Beschreiben ist dies in Kapitel 5.3 ADR.
Das vorliegende Dossier listet chronologisch alle Informationen zum Themenkreis Kennzeichen und Kennzeichnung auf, die bis heute auf dem Portal fokus-gefahrgut.de veröffentlicht wurden. Dies beinhaltet auch diverse Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Tabellen und Übersichten, die heruntergeladen, abgespeichert, ausgedruckt und zum Teil sogar am Bildschirm ausgefüllt werden können.
Beförderte Fahrzeuge oder batteriebetriebene Geräte, die vollständig von Verpackungen oder ähnlichem umschlossen, müssen gekennzeichnet und bezettelt werden. Diese neue Anforderung wird von etlichen Beteiligten in Frage gestellt. Deutschland hat nun die Initiative ergriffen. für mehr bitte anmelden
Im Amtsblatt der Europäischen Union wird auf eine Änderung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen von Isocyanaten hingewiesen. für mehr bitte anmelden
Nicht jedes Gefahrgut ist ein Gefahrstoff. Diese Regel gilt auch umgekehrt. Das heißt, dass gegebenenfalls nicht jede Gefahr eines Gefahrstoffs auf dem Transportweg erkennbar ist. für mehr bitte anmelden
Seit Juni dieses Jahres dürfen HVO-Kraftstoffe (UN 1202) hierzulande an Tankstellen verkauft werden. Bei der Beförderung dieser Stoffe sei das Zeichen 269 der StVO - Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - nicht zu beachten, hieß es. Ein Gefahrgutexperte ist da anderer Meinung. für mehr bitte anmelden
Seit Juni dieses Jahres dürfen HVO-Kraftstoffe (UN 1202) hierzulande an Tankstellen verkauft werden. Das Kennzeichen für die Umweltgefahr ist für deren Transport nicht notwendig, ein freiwilliger Vermerk im Beförderungspapier aber sinnvoll, sagt die IHK Ulm. für mehr bitte anmelden
IHK Ulm: Laut Bund/Länder-Fachausschuss sind überklebte Stapellast-Piktogramme an IBC ein Verstoß gegen die Verpackerpflichten. für mehr bitte anmelden
Das Gefahrgutrecht kennt etliche Regeln zu Kennzeichnungen. Gut zu wissen: Mangelhaft entfernte Placards sind Gegenstand einer Ordnungswidrigkeit und schaden oft den Oberflächen. für mehr bitte anmelden
In den einzelnen Modulen dieser Reihe von fokus GEFAHR/GUT erklären Experten, welche Vorschriften für welches Lagergut gelten, aufgeteilt nach Gefahrgutklassen. mehr
Boxlab Services und Herma drucken Gefahrgutetiketten, die sie bereits ab Stückzahl eins liefern. Eine weitere Entwicklung, das Warnsystem SpillGuard connect von Denios, könne zukünftig viel Zeit sparen. Und auch Fluxx Geräte stellt mit den Exzenterschnecken-Pumpen F550/560 eine Neuheit vor. für mehr bitte anmelden
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