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Kennzeichnung

06.11.2025 Fachbeitrag

Mängel bei der Lagerung: So typisch

In vielen Werkstätten und Handwerksbetrieben treten beim Umgang mit Gefahrstoffen immer wieder dieselben Mängel auf – von fehlender Kennzeichnung bis zur unsachgemäßen Lagerung.

Aus vielen Gründen wichtig: Lebensmittel und Gefahrstoffe sollten niemals nebeneinander lagern.

©Foto: Christopher Ernst

Ob in der Kfz-Werkstatt, in der Lackiererei oder in Handwerksbetrieben: Der Umgang mit Gefahrstoffen gehört zum Betriebsalltag. Lacke, Lösungsmittel, Bremsenreiniger oder Öle sind unverzichtbar, bergen aber Gefahren. Dass sie „richtig“ gelagert werden müssen, ist eigentlich selbstverständlich. Doch Kontrollen zeigen ein anderes Bild: Viele Betriebe kämpfen mit denselben Schwachstellen, manche aus Unwissenheit, andere aus Nachlässigkeit oder Kostendruck.

Die Folge: erhöhte Unfallgefahren, Gesundheitsrisiken für Beschäftigte, Umweltschäden und nicht zuletzt rechtliche Konsequenzen. Denn die Vorschriften sind klar. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere die TRGS 510, geben den Rahmen vor. In der Praxis wird er jedoch viel zu oft ignoriert.

Dieser Beitrag zieht eine Bilanz aus der Sicht eines Praktikers: Welche typischen Mängel kommen in Gefahrstofflagern vor? Warum sind sie gefährlich? Und was können Betriebe tun, um sie zu vermeiden?

Gefahrstoffe neben Lebensmitteln

Einer der offensichtlichsten und dennoch häufigsten Fehler ist die Lagerung von Gefahrstoffen in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln. In Werkstätten und Gefahrstofflägern findet man oft Lebensmittel neben Gefahrstoffen. Die Fotos oben zeigen, dass dies Realität ist.

Die Gefahren: Gefahrstoffe können über kleinste Leckagen, durch Verdunstung oder schlicht über verschmutzte Hände in Lebensmittel gelangen. Schon geringe Mengen können akute Vergiftungen auslösen, langfristig drohen Organschäden oder Krebs. Besonders kritisch: Gefahrstoffe in Lebensmittelbehältern.

Praxisbeispiel: In einer Kfz-Werkstatt trank ein Mitarbeiter versehentlich aus einer PET-Flasche, in der Bremsenreiniger abgefüllt war. Er überlebte – aber mit schweren Verätzungen. (Quelle (Behördenbericht): U.S. OSHA Accident Report 123222.015)

Rechtlicher Hintergrund: § 8 Abs. 5 GefStoffV und TRGS 510 (Nr. 4.2 (14)) untersagen die Aufbewahrung von Gefahrstoffen in der Nähe von Lebensmitteln.

Best Practice: Strikte räumliche Trennung von Arbeits- und Pausenbereichen, eindeutige Beschilderungen („Lebensmittel verboten“), Verbot des Umfüllens in Lebensmittelbehälter, abschließbare Gefahrstoffschränke.

Rauchen in Werkstätten: Nicht nur eine Unsitte, sondern eine Gefahr für explosionsfähige Atmosphären und Brände.

©Foto: Christopher Ernst

Rauchen in der Werkstatt

Kaum etwas ist so gefährlich wie eine brennende Zigarette in einer Umgebung voller Lösemitteldämpfe. Und doch findet man in vielen Betrieben Aschenbecher auf Werkbänken oder Zigarettenkippen im Hof, direkt neben Kanistern mit entzündbaren Flüssigkeiten (Fotos oben).

Die Gefahren:

  • Schon ein Funke kann eine explosionsfähige Atmosphäre entzünden.
  • Brände breiten sich durch leicht entzündliche Dämpfe extrem schnell aus.
  • Rauch in Kombination mit giftigen Gasen macht Fluchtwege unpassierbar.

Rechtlich: Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)  verpflichtet in § 5 Arbeitgeber, den Nichtraucherschutz sicherzustellen. TRGS 500 (Nr. 8.2.2) verbietet Rauchen an Arbeitsplätzen mit Gefahrstoffen.

Praxisfall: In einer Lackiererei entzündete sich 2020 ein Lösemittel, weil ein Mitarbeiter in der Nähe rauchte. Das Feuer zerstörte den gesamten Betrieb, der Schaden ging in die Millionen. (Entwarnung in Köln: Großbrand in Lackiererei unter Kontrolle – WAZ, 27. März 2017)

Best Practice: Klare Rauchverbote im gesamten Betrieb, eingerichtete Raucherbereiche außerhalb der Werkstätten, deutliche Kennzeichnung, regelmäßige Kontrollen durch Vorgesetzte.

Chaos verursacht Unsicherheit.

©Foto: Christopher Ernst

Chaos im Lager

Ordnung und Sauberkeit sind nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern entscheidend für die Sicherheit. Dennoch herrscht in manchen Lagern Chaos: offene Gebinde, verschüttete Flüssigkeiten, unleserliche Etiketten.

Die Gefahren:

  • Bei Unfällen verlieren Einsatzkräfte wertvolle Zeit, weil unklar ist, welche Stoffe wo stehen.
  • Verschüttete Gefahrstoffe können Reaktionen mit anderen Substanzen auslösen.
  • Undichte Gebinde führen zu chronischer Belastung durch Dämpfe.

Rechtlicher Hintergrund: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 8 Abs. 5 verpflichtet Arbeitgeber, Gefahrstoffe so zu lagern, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.

TRGS 510 Nr. 4.2 (1) und (13) fordert, dass Gebinde dicht verschlossen und geeignete Rückhalteeinrichtungen (z. B. Auffangwannen) vorhanden sind.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang 1.5 Abs. 2 schreibt Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz ausdrücklich vor.

Best Practice:

  • Einführung eines Ordnungssystems mit festen Stellplätzen.
  • Regelmäßige Sichtkontrollen durch Verantwortliche.
  • Sofortige Entsorgung alter oder beschädigter Gebinde.

Offene Behälter von Gefahrstoffen bedeuten, dass Dämpfe entweichen.

©Foto: Christopher Ernst

Offene Gebinde und falsche Behälter

Ein Klassiker: Gebinde stehen unverschlossen herum, Deckel liegen daneben. Manche Mitarbeiter füllen Gefahrstoffe in Getränkeflaschen um – „weil es praktisch ist“ (siehe Bild oben).

Die Gefahren:

  • Dämpfe entweichen, reichern sich in der Luft an und können eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.
  • Nicht verschlossene Behälter kippen leichter um – Leckagen sind vorprogrammiert.

Rechtlicher Hintergrund: TRGS 510 (Nr. 4.2 (1)) schreibt dicht verschlossene Originalgebinde vor.

Best Practice: Gefahrstoffe ausschließlich in Originalgebinden lagern, dicht verschließen, keine Improvisation.

Ungekennzeichnete Gefahrstoffbehälter können verwechselt werden.

©Foto: Christopher Ernst

Fehlende oder falsche Kennzeichnung

Ohne klare Kennzeichnung wird aus jedem Gebinde ein Risikofaktor. In vielen Betrieben sind Etiketten unleserlich, abgerieben oder fehlen komplett (Foto unten rechts).

Die Gefahren:

  • Verwechslungen beim Gebrauch.
  • Unklarheit im Brandfall: Einsatzkräfte wissen nicht, welche Stoffe sie vorfinden.
  • Keine Schutzmaßnahmen möglich, wenn der Inhalt unbekannt ist.

Rechtlicher Hintergrund: TRGS 510 (Nr. 4.2 (3)) und die CLP-Verordnung verpflichten zu eindeutigen Gefahrstoffkennzeichnungen.

Best Practice:

  • Alle Gebinde regelmäßig kontrollieren und nachkennzeichnen.
  • Nutzung standardisierter GHS-Piktogramme.

Ursachenanalyse

Warum passieren diese Fehler immer wieder? Die Vorschriften sind doch klar, die Gefahren eigentlich bekannt – und doch passieren immer die gleichen Fehler. Warum?

  • Unwissenheit: Mitarbeiter kennen die Details der Vorgaben nicht.
  • Zeitdruck: „Schnell mal abstellen“ ist bequemer als korrekt lagern.
  • Kosten: Auffangwannen oder Sicherheitsschränke kosten Geld.
  • Zitat eines Werkstattleiters: „Wir wissen, dass die Regeln wichtig sind – aber im Alltag fehlt uns die Zeit, alles so penibel umzusetzen.“

Rechtliche Konsequenzen

Die Missachtung der Vorschriften bleibt nicht folgenlos:

  • Bußgelder: Verstöße gegen GefStoffV und TRGS können ins Geld gehen.
  • Haftung: Im Schadensfall haften Arbeitgeber persönlich – auch strafrechtlich.
  • Versicherung: Bei grober Fahrlässigkeit verweigern Versicherungen die Regulierung.
  • Betriebsuntersagung: Behörden können Betriebe zeitweise schließen, wenn Gefahr für Mitarbeiter oder Umwelt besteht.

Lösungsansätze und Best Practice

Wie schaffen es vorbildliche Betriebe, diese Probleme zu vermeiden?

  • Regelmäßige Schulungen: Beschäftigte kennen die Vorschriften und verstehen die Risiken.
  • Verantwortlichkeiten: Klare Zuständigkeiten für Gefahrstofflager.
  • Checklisten und Audits: Regelmäßige interne (oder externe) Kontrollen.
  • Investitionen in Technik: Gefahrstoffschränke, Absauganlagen, Auffangwannen.
  • Kulturwandel: Sicherheit als fester Bestandteil des Alltags, nicht als Pflichtübung.

Beispiel: Ein mittelständischer Lackierbetrieb führte wöchentliche Sicherheitsrundgänge ein. Ergebnis: innerhalb eines Jahres gab es keine Verstöße mehr, ein deutlicher Rückgang der Unfallzahlen war die Folge.

Fazit: Sicherheit beginnt im Alltag

Die Bilanz ist eindeutig: Die meisten Mängel in Gefahrstofflagern sind vermeidbar. Es fehlt nicht an Vorschriften, sondern an Konsequenz in der Umsetzung. Die Gründe liegen in Bequemlichkeit, Zeitdruck und fehlender Sensibilisierung.

Wer Gefahrstoffe falsch lagert, riskiert nicht nur Gesundheit und Umwelt, sondern auch die Existenz des eigenen Unternehmens. Brände, Explosionen oder Umweltschäden führen zu hohen Kosten.

Dabei wäre die Lösung einfach: Ordnung halten, Mengenbegrenzungen einhalten, klare Kennzeichnungen anbringen, Mitarbeiter schulen. Sicherheit ist kein „nice to have“.

Appell an die Betriebe: Nur wer Arbeitssicherheit lebt, kann langfristig erfolgreich sein. Gefahrstofflagerung ist kein Nebenthema, sondern Kernbestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Christopher Ernst,
Gefahrstoff- und Gefahrgutexperte, Lage

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