IBC: Was Inspektionsstellen dürfen
Alle zweieinhalb und fünf Jahre sind IBC einer Inspektion zu unterziehen.
©Foto: Daniela Schulte-Brader/Springer Fachmedien München GmbHAlle Metall-IBC, starren Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC müssen vor Inbetriebnahme, nach einer Wiederaufarbeitung und danach alle fünf Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Zu inspizieren sind die Übereinstimmung mit dem Bauartmuster einschließlich der Kennzeichen, der innere und äußere Zustand sowie die einwandfreie Funktion der Bedienungsausrüstung. So ist es festgelegt in Absatz 6.5.4.4.1 ADR. Darüber hinaus verlangt dieser Absatz alle zweieinhalb Jahre eine Untersuchung lediglich des äußeren Zustands sowie ebenfalls der einwandfreien Funktion der Bedienungsausrüstung.
Werden diese IBC eingesetzt für flüssige Stoffe oder für feste Stoffe, die unter Druck eingefüllt oder entleert werden, ist laut 6.5.4.4.2 ADR zudem vor der ersten Verwendung und dann alle zweieinhalb Jahre eine Dichtheitsprüfung vorgeschrieben.
Wer für die Anerkennung einer Inspektionsstelle zuständig ist, was diese Stellen machen dürfen und worin sie sich von Prüfstellen und Überwachungsstellen unterscheiden, können Sie nachlesen im Artikel „Inspektion: Nur mit Anerkennung“ vom 16. Juli 2021, der zeitgleich in der GEFAHR/GUT-Heftausgabe 7-8/2021 erschienen ist (Who’s Who der Gefahrgutbranche). Der Artikel ist zweisprachig (deutsch/englisch) verfügbar. (gg/gh)
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