IATA aktualisiert Leitfaden für Lithiumbatterien
Powerbanks werden nicht als „Ersatzteile“ im Sinne von PI 966 und mit Ausrüstung verpackten Lithium-Ionen-Batterien betrachtet.
©Foto: Panitan/AdobeStockDie internationale Luftfahrtvereinigung IATA hat ihren Leitfaden für den Transport von Lithiumbatterien auf den neuesten Stand gebracht. Das 2020 Lithium Battery Guidance Document basiert auf den Anforderungen der 2019-2020 Edition der Technical Instructions (ICAO-T.I.) und der 61. Ausgabe der Luftverkehrsvorschriften IATA-DGR.
Neu aufgenommen wurden in Teil 2 der FAQ-Liste des Dokuments folgende Fragen und Antworten:
- Can I ship 2 mobile phones in the same package with 2 power banks using the Section II provisions? No, the power banks are classified as UN 3480, Lithium ion batteries. Under the provisions of PI965 Section II other dangerous goods are not permitted in the same outer packaging. The power banks are also not considered as “spares” for the purposes of PI 966 and Lithium ion batteries packed with equipment.
- What is the correct classification for hearing aids or Bluetooth® “earbuds” that are shipped in a charging case or with a charging case in the same package? Bluetooth® earbuds or hearing aids that are shipped in or with a charging case should be classified as “UN3481, Lithium batteries packed with equipment” and packaged in accordance with PI 966. If the charging case is shipped without the earbuds, the case must be classified as “UN3480, Lithium ion batteries” and packaged in accordance with PI 965.
Dazu die (nicht autorisierte) Übersetzung:
- Kann ich zwei Mobiltelefone in derselben Verpackung mit zwei Powerbanks unter Verwendung der Bestimmungen von Abschnitt II versenden?
Nein, die Powerbanks sind als UN 3480, Lithium-Ionen-Akkus klassifiziert. Gemäß den Bestimmungen von PI 965, Abschnitt II, sind andere gefährliche Güter in der gleichen Außenverpackung nicht erlaubt. Die Powerbanks werden auch nicht als „Ersatzteile“ im Sinne von PI 966 und mit Ausrüstung verpackten Lithium-Ionen-Batterien betrachtet. - Welches ist die richtige Klassifizierung für Hörgeräte oder Bluetooth-Ohrhörer, die in einem Ladegerät oder mit einem Ladegerät in der gleichen Verpackung versandt werden?
Bluetooth-Ohrhörer oder Hörgeräte, die in oder mit einem Ladegerät versandt werden, sollten als „UN3481, Lithiumbatterien verpackt mit Ausrüstung“ klassifiziert und gemäß PI 966 verpackt werden. Wenn das Ladegerät ohne die Ohrhörer versandt wird, muss das Gerät als „UN3480, Lithium-Ionen-Batterien“ klassifiziert und gemäß PI 965 verpackt werden. (gg/gh)
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