Digitalkonferenz Lithiumbatterien: Andere Fragen
Erste Fachkonferenz Lithiumbatterien digital: Alexander Neubauer (VKU) gab einen Überblick über Entwicklungen bei den kommunalen Entsorgern
©Foto: Springer Fachmedien München | Rudolf GebhardtAuch wenn sich auf der 14. (Digital)-Konferenz von fokus GEFAHR/GUT an drei Tagen im Januar alles um Lithiumbatterien gedreht hat, ließ es sich Gudula Schwan, Leiterin der Abteilung Gefahrgut im Bundesverkehrsministerium (BMVI), nicht nehmen, in Sachen Entsorgung erst einmal auf Nassbatterien hinzuweisen. Die wegen eines unschlagbaren Preis-Leistungs-Verhältnisses und eines runden Entsorgungsprozesses den Markt beherrschenden Blei-Säure-Starter-Batterien sollten auch auf dem Entsorgungsweg auslauf- und kurzschlusssicherer befördert werden. Die P 801 enthält nun eine Verpackungsoption für gebrauchte Nassbatterien, die Batteriekästen als „Behältnisse“ mit einschließt und Maßnahmen zur Sicherung vor Kurzschluss fordert. Die Durchführungsrichtlinien RSEB werden in diesem Sommer klarstellen, dass neben einem individuellen Schutz der Batterien auch eine formschlüssige Stapelung der Batterien in Behältnissen ausreichend sein kann. „Zur Beförderung als Schüttgut, die derzeit ohne Kurzschlusssicherung auskommt, wird derzeit in einer Arbeitsgruppe der Gemeinsamen Tagung über eine Verschärfung nachgedacht“, so Gudula Schwan.
Keine gravierenden Änderungen
Im Vergleich zu früheren Vorschriftenänderungen ist dieses Mal wenig Neues für die Beförderung nach ADR zu verzeichnen. Das gilt auch für End-of-Life-Batterien. Immer wieder ein Thema: Wie definiere ich den Beschädigungsgrad einer Batterie? Davon hängt die Auswahl einer regelkonformen Verpackung und des Entsorgungsweges ab.
„Wir sind bisher an einem Anspruch gescheitert, einen festen Kriterienkatalog festzulegen“, gab Schwan zu. Denn es müssten alle Batterieformen von der Knopfzelle bis hin zu riesigen Fahrzeugbatterien damit abgedeckt werden. Dabei seien allein die Voraussetzungen zu einer Beurteilung sehr unterschiedlich. „Eventuell habe ich viele Informationen zur Vorgeschichte der Batterie, eventuell aber auch gar keine.“ Deshalb bleibe es bis auf Weiteres bei den Hinweisen.
Große Neuigkeiten seien auch 2023 nicht zu erwarten, sondern erst wieder, wenn das geplante neue System zur Klassifizierung von Batterien fertiggestellt sei.
Mit den Vorschriftenänderungen zu 2023 sind voraussichtlich gesonderte Vorschriften für Natrium-Ionen-Batterien zu rechnen. Da die Vorschläge dazu, tiefentladene Natriumbatterien freigestellt, von weiteren ADR-Vorschriften zu befördern, durch französische und britische Gremienvertreter sehr ausgereift seien, sei mit einer vorzeitigen Einführung durch eine multilaterale Vereinbarung zu rechnen.
Auch die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit von Großverpackungen für beschädigte gefährliche Lithiumbatterien nach LP 906, die von vielen gewünscht ist, sei für den Vorschriftenwechsel 2023 eingeplant. Dann werde im Überprüfungsbericht zu den Verpackungen die maximale Anzahl von Batterien/Ausrüstungen und der Gesamtenergiegehalt enthalten sein.
Hersteller und Vertreiber der Verpackungen müssten dann eine entsprechende Anweisung zur Verwendung der Verpackungen zur Verfügung stellen.
21 Referenten, sieben Aussteller und über 140 Teilnehmer haben drei Digital-Konferenztage bereichert
©Foto: Springer Fachmedien München | Rudolf GebhardtAndere Zielgruppen
Während es auf der Seite der Transportvorschriften ruhiger wird, werden die Fragen auf der Seite der Lagerung und der Entsorgung gebrauchter und beschädigter Lithiumbatterien eher größer. Immer noch warten Hersteller, Händler, Lagerhalter und Einsammler auf ähnlich detaillierte Vorschriften, wie sie im Transport vorherrschen. Die sind nicht in Sicht. Deshalb bleiben für die Lagerung die hauseigenen Sachversicherer wichtigste Ansprechpartner für Lager- und Umschlagssituationen. Und diese, so wurde auf der Fachkonferenz deutlich, werden für spezifische Lagersituationen einzelne Brandtests einfordern, um einerseits das Gefahrenpotenzial, andererseits wirksame Brandschutzmaßnahmen festlegen zu können.
Ganz andere Fragen beschäftigt die Entsorgungsseite. Björn Bischoff, Leiter des Sachgebiets Grundlagen sowie Rechts- und Fachaufsicht für Elektrogeräte, Fahrzeuge und Batterien im Umweltbundesamt (UBA), skizzierte auf der Fachkonferenz den Entwurf der europäischen Batterieverordnung, die nächstes Jahr in Kraft treten soll.
So wurde eine neue Batterieart definiert, die „Traktionsbatterie“ für Antriebsbatterien im Zusammenhang mit der E-Mobilität. Fragen zur Abgrenzung zu anderen Batterien wären aber noch reichlich vorhanden.
Während die Transportvorschriften den B-to-B-Bereich betreffen, geht es bei Fehlern im Umgang und bei der Entsorgung von Lithiumbatterien vor allem um den Endverbraucher und um die Frage nach dem richtigen Anreiz für regelkonformes Verhalten.
So gibt es für Hochvoltbatterien ein Pfandsystem. Laut Automobilherstellern führe dieses zu einer fast hundertprozentigen Rücknahme. Ob ein Pfandystem auch für Gerätebatterien umsetzbar ist, wird derzeit über eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes geprüft.
Auch wenn die Studie noch nicht abgeschlossen ist, konnte Axel Strobelt vom Umweltbundesamt ein vorläufiges Fazit ziehen: Ein „einheitliches“ Pfandsystem für alle LIB-Typen sei schwer vorstellbar, die Komplexität eines solchen Systems enorm. Voraussichtlich seien eher unterschiedliche, auf Batterietypen und Bauformen angepasste Pfandsysteme denkbar. Und eine orts- und markenunabhängige Rückgabe sehe am vielversprechendsten aus. Die Batterien müssten allerdings entsprechend gekennzeichnet sein.
Daniela Schulte-Brader
Termin
Die 15. Fachkonferenz Lithiumbatterien 2022 - Logistik. Lagerung. Entsorgung ist für den 24.01. bis 27.01.2022 in Göttingen geplant.
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