Lithiumbatterien

16.02.2024 Meldung

China gibt Leitfaden zum Schienentransport von Lithiumbatterien heraus

Ein neuer Leitfaden regelt die Beförderung von „verbraucherorientierten“ Lithiumbatterien auf der Schiene in China und vereinheitlicht die Beförderungsbedingungen.
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Der Leitfaden erfasst Zellen und Batterien, die hauptsächlich in Produkten der Unterhaltungselektronik verwendet werden.

©Foto: phive2015 | AdobeStock

Anfang November 2023 haben das chinesische Ministry of Industrial and Information Technology (MIIT), die National Railway Administration (NRA) und die China State Railway Group (China Railway) einen Leitfaden für die Beförderung von auf den Verbrauchermarkt gerichteten Lithiumzellen und -batterien veröffentlicht. Er nennt Regeln und standardisiert die Beförderungsbedingungen, um das Sicherheitsmanagement beim Schienentransport zu verbessern.

Der Leitfaden erfasst Zellen und Batterien, die hauptsächlich in Produkten der Unterhaltungselektronik verwendet werden, wie Powerbanks, Laptops, Kameras, Spielzeug und Mobiltelefone. In der List of Dangerous Goods in Railway (TB/T 30006-2022) werden diese in die Gefahrgutklasse 9 eingestuft und mit den in der Liste genannten Codes 91042, 91043, 91045 und 91046 geführt.

Damit ist eine Befreiung der Lithiumzellen und -batterien von den Gefahrgutvorschriften vorgesehen, wenn diese die folgenden Leistungskapazitäten nicht überschreiten:

  • Die Lithium-Metall-Zelle hat einen Lithiumgehalt von nicht mehr als 1 g und die Lithium-Metall-Batterie von nicht mehr als 2 g.
  • Die Lithium-Ionen-Zelle hat eine Nennleistung von nicht mehr als 20 Wh und die Lithium-Ionen-Batterie von nicht mehr als 100 Wh.

Vor der Beförderung muss für die Zelle oder Batterie nachgewiesen werden, dass sie einem Typ entspricht, welcher die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 erfüllt. Ein entsprechender Testbericht muss dies dokumentieren. Die Verpackung für die Lithiumzellen und -batterien richtet sich nach dem Standard TB/T 2687-2020 Packaging of Dangerous Goods Transported by Railway.

Die genannten Zellen und -batterien sollen nicht auf der Schiene befördert werden, sobald sie beschädigt oder defekt sind oder als unsicher eingestuft werden. Auch eine Beförderung zum Zwecke des Recyclings ist nicht vorgesehen.

Willi Wesselowscky
UMCO GmbH, Hamburg

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