Behältnisse von Lithiumbatterien: freiwillige Zertifizierung
Die Behälterprüfung umfasst einen Brandtest mit Batterie und einen Explosionstest.
©Foto: Daniela Schulte-Brader | Springer Fachmedien München GmbHBehälter für Lithiumbatterien, die für die Lagerung, aber auch als Transportverpackung dienen, unterliegen bestimmten Zulassungskriterien und im Falle potenziell kritischer Lithiumbatterien sogar Genehmigungspflichten durch eine zugelassene Behörde.
Anfang 2022 hat der Ausschuss für Produktsicherheit bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen Grundsatz für Sicherheitsschränke zur aktiven oder passiven Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien formuliert.
Grundlage ist Abschnitt 5 (§§ 20–23) des Produktsicherheitsgesetzes, das die Zuerkennung eines GS-Zeichens von Produkten beschreibt. Hersteller von Sicherheitsschränken zur Lagerung von Lithiumbatterien können nun freiwillig ihre Produkte mit dem Siegel ausweisen, sofern eine EG-Baumusterprüfung stattgefunden hat und eine regelmäßige Überwachung der Produktion durch eine benannte GS-Stelle erfolgt.
Wie diese Prüfung abläuft und wann der TÜV Nord Cert ein entsprechendes Siegel ausstellt, lesen Sie in dem Fachbeitrag „Zertifizierung: Explosion inbegriffen“. Der Artikel ist für Abonnenten bereits vorab auf der Website www.fokus-gefahrgut.de abrufbar. Er erscheint im Print mit der Februar-Ausgabe von fokus GEFAHR/GUT. (gg/sp)
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