Lithiumbatterien

03.06.2016 Meldung

ZVEI aktualisiert Merkblatt für Batterietransport

Der Zentralverband weist darauf hin, dass Sendungen nach SV377 nur von den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7 a) bis e) ausgenommen sind; die weiteren Vorschriften des ADR bleiben gültig.
Batterien Abfall Sortieranlage 1200

Die Änderungen im Merkblatt betreffen vor allem die Vorschriften beim Transport von gebrauchten Lithiumbatterien.

©Foto: GRS

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI hat sein Merkblatt Nr. 5 zum Transport von Batterien auf den neuesten Stand gebracht. Das Merkblatt liefert Hinweise für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen von neuen, beschädigten sowie gebrauchten Batterien und anderen batteriespezifischen Gefahrgütern auf der Straße zur Umsetzung des ADR 2015 sowie nationaler Regelungen.

Anpassungen wurden in Kapitel 17 auf Seite 46 des Merkblatts vorgenommen. Sie betreffen insbesondere den Umstand, dass Sendungen von Lithiumbatterien zur Entsorgung oder zum Recycling nach SV377 nur von den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7 a) bis e) ausgenommen sind. Die weiteren Vorschriften des ADR haben weiterhin Gültigkeit. (gg/gh)

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