ADR

19.07.2022

Webinar zu Maschinen und Geräten: Aufzeichnung veröffentlicht

Ende einer Ausnahmeregelung: alle Gegenstände, die Gefahrgüter enthalten, müssen für eine Beförderung spätestens Anfang 2023 gefahrgutrechtlich eingestuft werden. Ein Webinar dazu steht nun als Aufzeichnung zur Verfügung.
ADR 2019 1200

Das Webinar der Gefahrgutexpertin Uta Sabath über die Einstufung von Ausrüstungsgegenständen mit gefährlichen Gütern ist nun auf dem Portal www.fokus-gefahrgut.de abrufbar. 

©Foto: Jamrooferpix|Fotolia

Mit der Änderung des ADR 2019 wurden alle Gegenstände (Maschinen, Apparate, Ausrüstungen), die noch nicht einer UN-Nummer zugeordnet waren und der bis dahin geltenden Freistellungsregelung unterlagen, zum Gefahrgut. Eine bis dato geltende Ausnahmeregelung läuft am 31.12.2022 ab.

Aus diesem Grund informierte Gefahrgutexpertin Uta Sabath im Juli online über die Einstufung von Ausrüstungsgegenständen mit gefährlichen Gütern bzw. Resten solcher gefährlicher Güter.

Die Themenschwerpunkte des Webinars waren:

  • Erkennen der Thematik
  • Umsetzung in die Praxis
  • Klassifizierung
  • Beförderung

Für Abonnenten des Portals fokus GEFAHR/GUT ist die Aufzeichnung dieses Webinars nun abrufbar. (gg/sp) 

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