Batterien

07.08.2023 Meldung

Natrium-Ionen-Batterien: Deutschland schlägt M354 vor

Na-Ion-Batterien und Na-Ion-Zellen in Ausrüstung sollen durch die multilaterale Vereinbarung leichter transportiert werden können.
Natrium-Ionen-Batterie Na-Ion 1200

Na-Ion-Batterien/-Zellen in Ausrüstung dürfen unter den in M354 festgelegten Bedingungen als UN 3551 bzw. UN 3552 transportiert werden, abweichend von Abschnitt 3.2.1 des ADR (Tabelle A, Gefahrgutliste).

©Foto: IM Imagery/Adobe Stock

Deutschland hat am 28. Juni 2023 die multilaterale Vereinbarung M354 initiiert. Sie soll den Transport von Natrium-Ionen-Batterien (UN 3551) und Na-Ion-Zellen (UN 3552), die in Ausrüstung enthalten oder darin verpackt sind, erleichtern.

Für die Beförderung müssen die Zellen und Batterien mit einer Sicherheitsentlüftung ausgestattet sein, sodass sie unter normalen Bedingungen nicht bersten können. Außerdem sollen spezielle Vorrichtungen verhindern, dass es zu externen Kurzschlüssen kommt. Die Vereinbarung präzisiert die weiteren Transportvorschriften.

M354 darf erst angewendet werden, wenn mindestens ein weiterer ADR-Staat sie unterzeichnet. Sie gilt dann bis zum 30. Juni 2025. (gg/sp)

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