Luftfracht: Weitere Beschränkungen für Lithiumbatterien
Zum 1. April 2016 sollen die Änderungen bei Lithiumbatterien per Luftfracht in Kraft treten.
©Foto: Vatentin Gensch/dpaLithium-Ionen-Batterien sollen nur noch dann per Luftfracht transportiert werden dürfen, wenn ihr Ladezustand maximal 30 Prozent der Gesamtkapazität beträgt. Das geht aus dem Bericht über das 25. Treffen des Dangerous Goods Panel DGP der Luftfahrtorganisation ICAO Ende Oktober hervor.
Darüber hinaus werden Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480 PI 965, Section II) und Lithium-Metall-Batterien (UN 3090 PI 968, Section II) beschränkt auf nicht mehr als ein Packstück pro Sendung. Die Änderungen sollen laut Empfehlung zum 1. April 2016 in Kraft treten, müssen allerdings noch durch die ICAO bestätigt werden.
Wie bereits am 3. November berichtet, hatte sich zudem die Mehrheit der Panelmitglieder gegen ein generelles Verbot der Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien auf Passagiermaschinen ausgesprochen. Man würde dies, so die Begründung, als Benachteiligung derjenigen Versender sehen, die sich vorschriftenkonform verhalten, ohne damit eine bessere Einhaltung der Vorschriften für den Transport von Lithiumbatterien zu erreichen.
Weitere Informationen über Vorschriftenänderungen beim Transport von Lithiumbatterien wollen die Referenten auf der Fachkonferenz Lithiumbatterien und den beiden Seminartagen geben, die die Redaktion Gefahr/gut vom 19. bis zum 21. Januar 2016 in Frankfurt veranstaltet. (gg/gh)
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