ADR-Vereinbarungen

29.02.2016 Meldung

Lithiumbatterien: Deutschland zeichnet M295 und M296

Die beiden multilateralen Vereinbarungen erleichtern unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderung von Lithiumbatterien
Lithiumbatterie Produktion 1200

M295 erleichtert den Transport von Lithiumbatterien aus kleinen Produktionsserien und als Prototypen.

©Foto: Arno Burgi/dpa

Nachdem erst vor wenigen Wochen Frankreich die multilateralen Vereinbarungen M295 und M296 initiiert hatte, hat nun Deutschland die beiden Dokumente unterzeichnet. Damit können die Bestimmungen in beiden Ländern angewendet werden.

Beide Vereinbarungen befassen sich mit dem Transport von Lithiumbatterien, und zwar

  • M295: Beförderung von Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen und Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert werden (UN 3090 – 3091 – 3480 – 3481)
  • M296: Beförderung von hybriden Lithiumbatterien, die sowohl primäre Lithium-Metall-Zellen als auch wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen enthalten.

Die M295 läuft am 1. Januar 2017 aus, M296 am 1. Juli 2020. (gg/gh)

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