Kleine Änderungen im ADR 2015
Unter anderem wurden in der Begriffsbestimmung von „Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter“ die Worte „aus einem Rahmen“ geändert in „aus einer baulichen Ausrüstung“.
©Foto: Rudolf GebhardtEinige kleinere redaktionelle Änderungen des ADR 2015 hat das Bundesverkehrsministerium im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 2 vom 21. Januar bekannt gemacht. Die Änderungen betreffen Abschnitt 1.2.1 in Teil 1, die Absätze 2.2.51.1.7 und 2.2.52.1.17 in Teil 2, die Sondervorschriften 61 und 529 in Kapitel 3.3 sowie die Unterabschnitte 6.2.2.4 in Teil 6 und 9.1.1.1 in Teil 9.
In der gleichen Veröffentlichung wurden auch je zwei Berichtigungen der Neufassung der Anlagen A und B des ADR in englischer und französischer Sprache bekannt gemacht. (gg/gh)
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