ICAO-TI: Addendum für die E-Zigarette
Unter welchen Bedingungen E-Zigaretten im Luftverkehr befördert werden dürfen, regelt eine Ergänzung zu den ICAO-TI.
©Foto: Picture Alliance/ Bernd WüstneckMit Anweisungen für die Mitnahme von batteriebetriebenen Geräten zum Rauchen ("e-cigarettes, e-cigs, e-cigars, e-pipes, personal vaporizers, electronic nicotine delivery systems") hat die Internationale Luftfahrtorganisation ICAO hat das Addendum No. 1 zur Ausgabe 2015-2016 der "Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air" (TI) vom 26. Mai 2015 veröffentlicht.
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