EU befürwortet Mitnahme eingeschalteter Ortungsgeräte im Luftverkehr
Fluggästen und Besatzungen soll erlaubt werden, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen.
©Foto: Greatbass.com/FotoliaMit dem Beschluss (EU) 2023/568 hat der EU-Rat über den im Namen der Union auf der 228. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretenden Standpunkt entschieden. Demnach soll der ICAO-Rat die Änderung 93 zu Anhang 10, „Aeronautical Telecommunications“ (Flugfernmeldeverkehr), Band I, „Radio Navigation Aids“ (Funknavigationshilfen), des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt sowie eine Änderung der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO-Dokument 9284) annehmen. Der Beschluss wurde veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 74 vom 13.03.2023.
Konkret geht es dabei um die Erlaubnis für Fluggäste und Besatzungen, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen. Dies ist laut ICAO-Dokument 9284 aufgrund einer Anforderung verboten, der zufolge Geräte mit Lithiumzellen oder -batterien in aufgegebenem Gepäck ausgeschaltet sein müssen.
Wie im EU-Beschluss aufgeführt, besteht der Hauptzweck der Änderung 93 zu Anhang 10 Band I des Abkommens darin, die Einführung des globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) mit Dualfrequenz und Multikonstellation (DFMC) durch die Aufnahme von Bestimmungen für zusätzliche Betriebsfrequenzen für das globale Positionsbestimmungssystem (GPS), das globale Satellitennavigationssystem (GLONASS) und das satellitengestützte Erweiterungssystem (SBAS) sowie durch die Einführung von Bestimmungen für das neue BeiDou-Satellitennavigationssystem (BDS) und das Galileo-System zu unterstützen. Außerdem soll die Abschwächung des Einflusses ionosphärischer Gradienten auf das bodengestützte Erweiterungssystem (GBAS) unterstützt werden. (gg/gh)
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