ADR-Vereinbarungen

21.11.2016 Meldung

Entsorgung von Lithiumbatterien: Deutschland initiiert M303

Die multilaterale Vereinbarung soll die Sammlung und Entsorgung von Lithiumbatterien in Haushaltsgeräten vereinfachen
Knopfzellen Batterien 1200

Betroffen sind unter anderem Knopfzellen, die für die Datensicherheit in Haushalts- oder anderen elektronischen Geräten verwendet werden.

©Foto: Chromorange/Picture Alliance

Deutschland hat die multilaterale Vereinbarung M303 initiiert. Sie soll die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien erleichtern, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden.

Die M303 soll gestatten, die betroffenen Lithiumbatterien unter bestimmten Voraussetzungen zu befördern, ohne dass sie den Vorschriften des ADR einschließlich der Sondervorschrift 376 und des Absatzes 2.2.9.1.7 unterliegen. Insbesondere dürfen die Batterien nicht die Hauptenergiequelle für den Betrieb des Gerätes sein. Als Beispiel nennt das Dokument Knopfzellen, die für die Datensicherheit in Haushalts- oder anderen elektronischen Geräten verwendet werden.

Die Vereinbarung wird bis zum 31. Dezember 2018 gelten. Sie kann allerdings erst angewendet werden, wenn mindestens ein weiterer ADR-Mitgliedstaat sie unterzeichnet. (gg/gh)

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