Lithiumbatterien

08.01.2016 Meldung

UPDATE Beschädigte Lithiumbatterien: Deutschland und Spanien zeichnen M292

Die multilaterale Vereinbarung legt fest, dass stark beschädigte Lithiumbatterien nur unter von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden dürfen. Diese Behörde darf auch Genehmigungen aus Nicht-ADR-Staaten anerkennen.
Abfall Batterien 1200

Die Vereinbarung regelt die Beförderung stark beschädigter Lithiumbatterien.

©Foto: Ton Koene/Picture Alliance

Deutschland hat noch im Dezember eine neue multilaterale Vereinbarung über die Beförderung von beschädigten Lithiumbatterien initiiert. Kurz gefasst legt die M292 fest, dass gemäß Sondervorschrift 376 stark beschädigte Lithiumbatterien nur unter von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden dürfen. Diese Behörde (in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM) darf allerdings auch die Genehmigung der Behörde eines Nicht-ADR-Staates anerkennen, wenn sie in Übereinstimmung mit den internationalen Gefahrgutregelwerken erstellt wurde.

Die Vereinbarung wurde nun von Spanien unterzeichnet, so dass sie in beiden Staaten angewendet werden kann. Die neue M292 läuft am 1. Januar 2017 aus.

UPDATE Mittlerweile wurde die Gegenzeichnung der M292 auch im Verkehrsblatt Heft 1-2016 bekannt gemacht. (gg/gh)

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