Batterien

04.03.2016 Meldung

Transport von Batterien: ZVEI aktualisiert Merkblatt

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie informiert über die Beförderung von Batterien im Hinblick auf das ADR 2015 sowie nationale Regelungen.
Starterbatterie 1200

Das Merkblatt führt die Regelungen des Gefahrgutrechts für die Beförderung von Batterien aller Art auf.

©Foto: Beermedia/Fotolia

Der Fachverband Batterien des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie  ZVEI hat sein Merkblatt Nr. 5 „Transport von Batterien“ aktualisiert. Es beinhaltet Hinweise für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen von neuen, beschädigten sowie gebrauchten Batterien und anderen batteriespezifischen Gefahrgütern auf der Straße zur Umsetzung des ADR 2015 sowie nationaler Regelungen.

Ziel des Merkblatts ist es, auf die Gefahrgutvorschriften und die dort festgeschriebenen Verantwortlichkeiten hinzuweisen. Der private Bedarf wird nicht betrachtet. (gg/gh)

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