Transport von Batterien: ZVEI aktualisiert Merkblatt
Das Merkblatt führt die Regelungen des Gefahrgutrechts für die Beförderung von Batterien aller Art auf.
©Foto: Beermedia/FotoliaDer Fachverband Batterien des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI hat sein Merkblatt Nr. 5 „Transport von Batterien“ aktualisiert. Es beinhaltet Hinweise für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen von neuen, beschädigten sowie gebrauchten Batterien und anderen batteriespezifischen Gefahrgütern auf der Straße zur Umsetzung des ADR 2015 sowie nationaler Regelungen.
Ziel des Merkblatts ist es, auf die Gefahrgutvorschriften und die dort festgeschriebenen Verantwortlichkeiten hinzuweisen. Der private Bedarf wird nicht betrachtet. (gg/gh)
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