Vorschriften: Einblick: Diskussionsgrundlagen
Klassifizierungsbaum, erarbeitet durch eine Arbeitsgruppe der UN-Sachverständigen für die Beförderung gefährlicher Güter.
©Foto: Grafik: UNECEBislang erfolgte die Einteilung zur Beförderung von Lithiumbatterien nach Batterietyp (Lithium-Ionen und Lithium-Metall) sowie nach Größe und Energiegehalt.
Dieses System hat in den letzten Jahren eine Fülle von Sondervorschriften hervorgebracht, je nach Verkehrsträger, neuen Erkenntnissen zu den verschiedenen Stadien sowie nach Neuentwicklungen. Nun soll die Klassifizierung neu geordnet werden, und zwar zu einem gefahrenorientierten System.
Eingeführt werden voraussichtlich mit dem Vorschriftenwechsel 2029 sogenannte Hazard-Typen von A–F, basierend auf dem Gasfreisetzungspotenzial (Volumen in Liter) und dem Risiko der Wärmeausbreitung (Thermal Runaway).
Neu ist eine quantitative Bewertung von kritischer und unkritischer Gasfreisetzung durch die Berechnung des maximal möglichen Gasvolumens aus Energieinhalt und Ladezustand (SoC). Damit sollen insbesondere kleinere Batterien besser eingeordnet werden.
Insgesamt schlägt das Dokument ein integriertes System vor, das Gefährdung, Kennzeichnung und Verpackung von Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien neu definiert. Der Hauptfall beim Transport ist die Festlegung der Verpackungsbedingungen für Produkte, die bei 100 Prozent SoC (Typ A) durchgehen, wobei die Gefahr jedoch durch eine SoC-Reduzierung oder einen Schutz durch die Verpackung gemindert werden kann, sodass sie dann mit dem Gefahrenpotenzial der Typen C, D oder E-F transportiert werden sollte.
Die untenstehende Tabelle enthält einen Vorschlag für Verpackungsanforderungen in den verschiedenen Transportfällen. Verpackungsanforderungen werden dann je nach Hazard-Typ zugeordnet, zum Beispiel:
- Type A–B: robuste Außenverpackung gemäß PI 941 der IATA-DGR oder PI 940, mit Kurzschluss- und Aktivierungsschutz
- Type C, D–E‑F: weniger strenge Verpackungsanforderungen bei reduzierter SoC oder geprüften Schutzmaßnahmen
- Abfallbatterien und nicht getestete Batterien mit hohem TR‑Risiko: strengere Vorschriften (PI 944, PI 943) oder Transportverbot.
Das System ist noch nicht beschlossen. Etliche Diskussionen müssen noch geführt werden, zum Beispiel zur Kennzeichnung der Versandstücke.
Daniela Schulte-Brader
Tabelle: Vorschlag für Verpackungsanforderungen in unterschiedlichen Transportfällen
©Foto: TECVIA Media GmbH
Table: Proposal for packaging requirements in different transport cases
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