UPDATE: EU-Batterieverordnung: Neue Anforderungen beachten
Hinsichtlich der Entsorgung von Lithiumbatterien gelten hohe Anforderungen.
©Foto: markobe | AdobeStockDie EU-Batterieverordnung 2023/1542 gilt seit dem 18. Februar 2024. Beim Umgang mit Batterien sind seit dem 18. August 2024 einige Änderungen zu beachten. Darauf macht das Onlineportal batteriegesetz.de aufmerksam.
Demnach sind für alle Batterien eine Betriebsanweisung und Sicherheitsinformation Pflicht. Sämtliche Batterien müssen künftig ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben, bevor sie auf den Markt kommen und neu gekennzeichnet sein, u. a. mit dem CE-Zeichen, mit der Anschrift des Erzeugers und soweit umsetzbar des Einführers in die EU. Zudem muss eine Chargen- oder Seriennummer aufgebracht sein.
Darüber hinaus ist die neue Stoffbeschränkung für Blei für Gerätebatterien zu beachten. Batterien, die schwerer als fünf Kilogramm sind oder in der Industrie, in Elektrofahrzeugen, in Leichtfahrzeugen und auch als Starterbatterie zum Einsatz kommen, gelten nicht als Gerätebatterie. Auch andere Batterien unterliegen Stoffbeschränkungen.
Sicherheitsanforderungen nachweisen
Traktionsbatterien für Leicht- und Elektrofahrzeuge sowie schwere Industriebatterien (ab einer Kapazität von 2,0 kWh) müssen Informationen zur Leistung und Haltbarkeit haben. Neue Sicherheitsanforderungen, die im Rahmen der CE-Konformität nachgewiesen werden müssen, gelten für Lithium-basierende stationäre Batteriespeichersysteme, also beispielsweise Photovoltaik-Batterien.
Stationäre Batteriespeicher sowie Traktionsbatterien für Leicht- und Elektrofahrzeuge müssen ab dem 18. August 2024 Daten zum Alterungszustand und der voraussichtlichen Lebensdauer der Batterie speichern - die Daten müssen auch ausgelesen werden können.
Fachkonferenz Lithiumbatterien Transport. Lagerung. Entsorgung
Ebenfalls interessant ist das Thema Rücknahme & Re-Use & Recycling am 30. Januar 2025 im Rahmen der Fachkonferenz Lithiumbatterien in Göttingen, die vom 27. bis 31. Januar stattfindet. Im Fokus des 30. Januars stehen das neue deutsche Batteriegesetz, die Pflichten aus der europäischen Batterieverordnung und das Für und Wider einer Batterie-Pfandpflicht. Die Tage der Konferenz sind einzeln buchbar, insofern besteht die Möglichkeit, nur für den Schwerpunkt Rücknahme & Re-Use & Recycling nach Göttingen zu kommen. Weitere Informationen und Details zur Konferenz finden Sie hier. (gg/tm)
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In einer früheren Version des Artikels hieß es fälschlicherweise: ... Batterien, die weniger schwer als fünf Kilogramm sind oder in der Industrie, in Elektrofahrzeugen, in Leichtfahrzeugen und auch als Starterbatterie zum Einsatz kommen, gelten nicht als Gerätebatterie....
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