UMK: Batteriebrände in Abfallanlagen verhindern
Die Umweltministerkonferenz hob in ihrer Frühjahrssitzung die Bedeutung einer funktionierenden Entsorgungsinfrastruktur für die deutsche Wirtschaft hervor. Dazu gehört in ihren Augen auch eine sichere Entsorgung von Lithiumbatterien.
©Foto: MKUEMIm Rahmen der 73. Amtschefkonferenz und 102. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Dürkheim vom 5.-7. Juni 2024 stand unter anderem das Thema "Batteriebrände in Abfallentsorgungsanlagen verhindern" zur Besprechung an. Die Vertreter der Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg betonten ihre Sorge über die hohe Anzahl von Brandereignissen in Entsorgungsanlagen, die unter anderem durch Lithium-Batterien verursacht würden. Die ministeriellen Landesvertreter beschlossen, die Bundesregierung zu bitten, sich für eine umfassende Verbraucherinformation und bessere Aufklärung der Nutzenden einzusetzen, die zur getrennten Entsorgung von Batterien sowie von batteriebetriebenen Elektronik- und Elektroaltgeräten verpflichtet sind.
Darüber hinaus unterstrichen sie die Bedeutung des Beschlusses vom 3. März 2023, in dem der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert hatte, sich für ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten auf nationaler und EU-Ebene einzusetzen.
Die Bundesregierung wird explizit darum gebeten, die Umsetzbarkeit einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren zu prüfen. In der Konferenz wurde auf den Bericht über eine Studie des Umweltbundesamtes zur Pfandpflicht verwiesen.
Für eine Pfandpflicht setzt sich der BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft) schon länger ein. Er hat den Beschluss der UMK zur Verhinderung von Bränden durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien begrüßt. "Brände in Müllfahrzeugen oder Entsorgungsanlagen durch Batterien sind ein ebenso großes wie leider unterschätztes Problem", äußerte sich Verbandspräsidentin Anja Siegesmund dazu. "Dabei sind hier ganze Betriebe, die Entsorgungssicherheit und nicht zuletzt Menschenleben gefährdet."
Die Umweltministerkonferenz(UMK) ist die Fachministerkonferenz für Umweltpolitik, in der die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren des Bundes und der Länder mit Stimmrecht vertreten sind. Sie dient vor allem der Koordination der Bundesländer. In der UMK sprechen die Länder ihre Vorgehensweise ab, beziehen Position gegenüber dem Bund und suchen nach einvernehmlichen Lösungen mit der Bundesregierung. Die Beschlüsse der UMK in Sachfragen entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung. (gg/dsb)
© Copyright 2026 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit