TRGS 520: veränderte Randbedingungen
Beispiel für eine mobile Sammelstelle (mixx-tour.de): Abholung und Entsorgung von kleinen Mengen Sonderabfall bei gewerblichen Kunden.
©Foto: Daniela Schulte-Brader/Springer Fachmedien München GmbHDas staatliche Regelwerk zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung ist in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, kurz: TRGS, abgebildet. Das Regelwerk wird betreut vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingerichtet und berufen wird. Im Unterausschuss II des AGS werden die sogenannten Schutzmaßnahmen-TRGS bearbeitet.
Im Jahr 2021 wurde dort ein Arbeitskreis eingerichtet, um die TRGS 520 „Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle“ zu aktualisieren.
Der Arbeitskreis besteht aus Mitarbeitern von den „Bänken“ der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, gesetzlichen Unfallversicherung, Länderbehörden und Sachverständigen. Die benannten Arbeitskreis-Mitglieder kommen aus betroffenen Branchen, Verbänden oder Bereichen.
Die TRGS, in der gültigen Version aus dem Jahr 2012, stand turnusmäßig für eine Überprüfung und Überarbeitung an. Darüber hinaus ist der Arbeitskreis beauftragt, insbesondere die Themen „erforderliche Fachkunde für die Annahme und Sortierung von gefährlichen Abfällen“ und „Annahme von und Umgang mit Lithiumbatterien“ zu bearbeiten.
Beide Themen sollen so überarbeitet werden, dass auch unter sich ändernden Randbedingungen – wie der vermehrten Rückgabe von Lithiumbatterien – die Sicherheit beim Annahmebetrieb und Weitertransport sichergestellt bleibt.
Die überarbeitete TRGS soll aktuelle Erfahrungen aufgreifen, Anforderungen des Gefahrgutrechts berücksichtigen, die Arbeitssicherheit für die Beschäftigten weiter verbessern, die Entsorgungssicherheit für die Kommunen beziehungsweise Bürger berücksichtigen und Rechtssicherheit für die Unternehmen ermöglichen.
Für die Abgabe eines Arbeitskreis-Entwurfs im AGS besteht noch kein fester Termin, sie wird voraussichtlich dieses Jahr erfolgen – mit einer Veröffentlichung ist kaum vor dem zweiten Halbjahr 2024 zu rechnen.
Eckart Willer
Referatsleiter Gefahrstoffe und Gefahrgut BG Verkehr, Hamburg
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