Batterien

17.02.2026 Meldung

Neue Checklisten verfügbar für die Beförderung von gebrauchten Batterien

Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT stehen zwei neue Checklisten für die Verbringung von gebrauchten Batterien zur Verfügung.

Auf fokus GEFAHR/GUT stehen unseren Abonnenten Hunderte von Arbeitshilfen zur Verfügung. 

©Foto: TECVIA Media GmbH

Nutzer von fokus GEFAHR/GUT haben Zugang zu zahlreichen Arbeitshilfen. Ganz neu verfügbar sind zwei Checklisten, die sich auf Artikel 72 (2) EU-BattV beziehen. Dieser Artikel schreibt für die grenzüberschreitende Beförderung („Verbringung“) von gebrauchten Batterien zur

  • direkten Wiederverwendung,
  • Reparatur, Wiederaufarbeitung oder Fehlerursachenanalyse

einen Nachweis vor, dass es sich nicht um Altbatterien (Abfall) handelt. Liegt dieser Nachweis nicht vor, wird eine illegale Abfallverbringung unterstellt.

Diese Regelung ist für gebrauchte Elektro-/Elektronikgeräte (kein Abfall) aus dem ElektroG bekannt und wird nun auch für gebrauchte Batterien verlangt.

 Wir stellen zwei Formulare zur Verfügung, die den Anforderungen des Art. 72 (2) i.V.m. Anhang XIV EU-BattV genügen:

  • Lithiumbatterien: Verbringung von gebrauchten Batterien zur Reparatur oder Wiederaufarbeitung oder Fehlerursachenanalyse
  • Lithiumbatterien: Verbringung von gebrauchten Batterien zur direkten Wiederverwendung 

Weitere Arbeitshilfen stehen den Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT kostenfrei unter Gefahrgut-Online zur Verfügung. (gg/hm)

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