Erstes Addendum der IATA-DGR erschienen
Die meisten Änderungen der 57. Ausgabe der Vorschriften betreffen Abweichungen von Luftfahrtunternehmen mehr
Die meisten Änderungen der 57. Ausgabe der Vorschriften betreffen Abweichungen von Luftfahrtunternehmen mehr
Laut Luftfahrt-Bundesamt wurden 2015 71 Prozent mehr Gefahrgutzwischenfälle als in 2014 gemeldet für mehr bitte anmelden
In der Ergänzung der Luftfrachtvorschriften gibt es vor allem Neuerungen für den Transport von Lithiumbatterien mehr
Beim Entladen von Gefahrgut kam es zu einem Unfall. Die Polizei ermittelt, ob beim Transport oder der Sicherung fahrlässig gehandelt wurde. für mehr bitte anmelden
Laut der internationalen Zivilluftfahrtorganisation bestimmt die Leistung der Batterien, ob Fahrgeräte von Passagieren und der Flugzeugcrew mitgenommen werden dürfen mehr
Fünf Airlines haben die Beförderung von Lithiumbatterie-getriebenen Hoverboards untersagt. mehr
Die Kontrolllisten für radioaktive und nicht-radioaktive Sendungen sowie Trockeneis entsprechen bereits der 57. Ausgabe der Luftfrachtvorschriften für mehr bitte anmelden
Die Informationen über die Mitnahme von Gefahrgut durch Passagiere und Besatzung, gemischte Sendungen mit Lithium-Batterien und sogenannte Segways sind auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamts verfügbar mehr
Höchstens ein Packstück pro Sendung und maximal zu 30 Prozent geladen: Das empfiehlt das Dangerous Goods Panel der ICAO mehr
Unter anderem wird ab dem 1. April 2016 für reglementierte Beauftragte die Möglichkeit ausgesetzt, nach VO (EU) Nr. 185/2010 geschäftliche Versender zu benennen für mehr bitte anmelden