Lufthansa ändert Bedingungen zur Beförderung von Lithiumbatterien
Die Lufthansa hat eine Risikobewertung zur Beförderung von Lithiumbattterien vorgenommen - und setzt nun noch strengere Bestimmungen um für mehr bitte anmelden
Die Lufthansa hat eine Risikobewertung zur Beförderung von Lithiumbattterien vorgenommen - und setzt nun noch strengere Bestimmungen um für mehr bitte anmelden
In der Übersicht des Luftfahrt-Bundesamts sind alle Anbieter aufgeführt, die eine Zulassung gemäß ICAO-T.I. Part 1 Chapter 4 besitzen für mehr bitte anmelden
Der Flugzeughersteller hat seine Kunden davor gewarnt, Sendungen von Lithium-Ionen-Batterien als Frachtzuladung in Passagierflugzeugen zu transportieren. für mehr bitte anmelden
Der Bundesverband für Luftsicherheit fordert Sofortmaßnahmen gegen falsche Schulungsbescheinigungen für mehr bitte anmelden
Die Einkaufskooperation zwischen Chemieverband und Logistikdienstleister beinhaltet nun auch Luft- und Seefracht-Services für globale Supply Chains in der chemischen Industrie für mehr bitte anmelden
Die erste Ergänzung in den aktuellen Gefahrgutvorschriften der ICAO im Luftverkehr umfasst Regeln, unter denen elektronische Geräte zum Rauchen in Flugzeugen befördert werden dürfen. für mehr bitte anmelden
Die Luftfrachtorganisation IATA hat den 2. Zusatz zum 56. Amendment der IATA-DGR in deutscher Sprache veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Die zweite Ergänzung des 56. Amendments bringt Abweichungen bei vielen Fluglinien, vor allem bei Lithiumbatterien. für mehr bitte anmelden
Die Airline folgt Empfehlungen der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde. Der Bann gilt nicht für Batterien, die bereits in Geräte verbaut oder beigepackt sind. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Juli müssen Kunden des KEP-Dienstleisters beim Versand von UN 3090 eine vorherige Genehmigung der UPS-Airlines einholen für mehr bitte anmelden