Lithiumbatterien: Neue Empfehlung für die Lagerung
Mit VdS 3856 werden Lithiumionenbatterien in die Lagerrisikokategorie IV hochgestuft, was eine Sprinklerung jeder Regalebene zur Folge hat.
©Foto: Karl-Heinz Hick/Joker/Picture AllianceDa sich der Staat aus dem Thema „Lagerung von Lithiumbatterien“ weitestgehend heraushält, haben sich erstmals vor sieben Jahren die deutschen Schadenversicherer in Form des Merkblatts „Lithium-Batterien“ (VdS 3103) des Problems angenommen. VdS 3103 gilt für die Lagerung von Lithiummetall- und -Ionen-Batterien, aber nicht für die Lagerung von
- ungeprüften Lithiumbatterien (Prototypen)
- gebrauchten Lithiumbatterien
- beschädigten/defekten Lithiumbatterien (Quarantänelagerung notwendig)
- Geräten und Fahrzeugen mit Lithiumbatterien.
Für die Fachwelt überraschend wurde Ende Juni 2019 das Merkblatt „Sprinklerschutz von Lithium-Batterien“ (VdS 3856) online gestellt. VdS 3103 sieht unter bestimmten Umständen als „denkbare adäquate Schutzmaßnahme“ eine automatische Löschanlage vor, ohne diese jedoch näher zu spezifizieren. Das wurde nun mit VdS 3856 nachgeholt. VdS 3856 gilt für die Lagerung von Lithiumionenbatterien und Geräten, die Lithiumionenbatterien enthalten, und zwar sowohl für die Lagerung im Block als auch für die Lagerung im Regal, allerdings nicht für die Lagerung von
- Antriebsbatterien für Automobile
- ungeprüfte Lithiumionenbatterien (Prototypen)
- gebrauchte Lithiumionenbatterien („Rückläufer“)
- beschädigte/defekte Lithiumionenbatterien
- Lithiummetallbatterien und Geräten, die Lithiummetallbatterien enthalten („ggf. weitere Maßnahmen“).
Im Jahr 2015 wurden die Lithiumionenbatterien seitens VdS noch der Lagerrisikokategorie III zugeordnet1), was in einem Regallager die Sprinklerung jeder zweiten Regalebene zur Folge hatte. Mit VdS 3856 werden Lithiumionenbatterien in die Lagerrisikokategorie IV hochgestuft, was eine Sprinklerung jeder Regalebene zur Folge hat. Ob eine Nach- oder Umrüstung bestehender Lageranlagen erforderlich ist, sollte mit dem jeweiligen Schadenversicherer geklärt werden.
Die Tabelle (Titel "Lithiumbatterien 4.1: Lagern und sprinklern") in der Rubrik Arbeitshilfen systematisiert die Vorgaben aus VdS 3103 und 3856.
Norbert Müller
ö.b.u.v. Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung, Duisburg
1) Vgl. VdS: Forschungsbericht Untersuchung von Sprinklerkonzepten zum Schutz der Lagersituation mit Lithium-Ionen-Batterien, 25.11.2015, hier S. 36.
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