FM Global veröffentlicht neues Datenblatt zur Lagerung
FM Global unterscheidet in seinen Anforderungen zur Lagerung in UN 3480 auf Kleinlagerflächen, UN 3481, neue oder überholte Zellen/Batterien (UN 3480) und zurückgegebene oder fehlerhafte oder beschädigte/defekte Zellen/Batterien (UN 3480, SV 376 ADR) sowie - ganz neu - in automatische Lager- und Bereitstellungs-Systeme.
©Foto: picture alliance/dpa | Christian CharisiusDer US-amerikanische Industrieversicherer Factory Mutual (FM) Global kodifiziert seine Anforderungen an seine Versicherungsnehmer in sogenannten Data Sheets (Datenblättern). Zu den Anforderungen an die Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien hat der weltweit agierende Versicherer bislang unterteilt in sogenannte Kleinlagerflächen im Datenblatt 26 der Reihe 3 (= Wasserversorgung) (3-26), Ausgabe Oktober 2021, hier in den Nummern 2.3.2.5 und 2.3.3.2 und für Flächen, die keine Kleinlagerflächen sind, im Datenblatt 1 der Reihe 8 (= Lagerung) (8-1), Ausgabe Januar 2023, hier die Nummer 2.4.2.
Diese beiden Regelungen wurden im Oktober 2024 überführt in das neue Datenblatt 112 der Reihe 7 (= Gefahren) (7-112), in den Nummern 2.4.3 bis 2.4.7.. Dabei unterscheidet der Industrieversicherer in
- Zellen/Batterien (UN 3480) auf Kleinlagerflächen
- Zellen/Batterien in Geräten (UN 3481)
- Neue oder überholte Zellen/Batterien (UN 3480)
- Zurückgegebene oder fehlerhafte oder beschädigte/defekte Zellen/Batterien (UN 3480, SV 376 ADR)
- Lagerung in automatischen Lager- und Bereitstellungs-Systemen.
Erläuterungen
Eine Kleinlagerfläche liegt laut FM Global dann vor, wenn die folgenden vier Bedingungen ALLE erfüllt sind:
- Begrenzung des Lagerbereichs auf max. 20 m²
- Begrenzung der Lager(gut)höhe auf max. 1,8 m
- Abtrennung von mehreren Lagerbereichen durch Gänge mit einer Breite von mindestens 3 m
- Begrenzung des Batterieladezustands auf max. 60 %.
Sind die Zellen/Batterien in Kisten aus
- Metall oder Pappe verpackt, ist der Sprinklerschutz einer Regallageranlage gemäß Nr. 2.4.2.2 des Datenblatts (DS) 7-112 auszulegen.
- Kunststoff verpackt, ist der Sprinklerschutz einer niedrigen Blocklageranlage neu gemäß Nr. 2.4.3.2, DS 7-112, auszulegen; Tabelle 2.3.3.1, DS 3-26, entspricht neu Tabelle 2.4.3.2 DS 7-112. (Nr. 2.4.3).
Zellen und Batterien in Geräten
Die neue Fassung entspricht den Nummern 2.4.2.1.1 und 2.4.2.1.1.1 im Datenblatt DS 8-1, allerdings nun detaillierter. Es wird neu klargestellt, dass in Nummer 2.4.4, Datenblatt DS 7-112, nur Gerätebatterien geregelt sind. Für den Sprinklerschutz wird wie bisher auf das Datenblatt 8-9 verwiesen (Nr. 2.4.4).
Neue, gebrauchte und überholte Zellen/Batterien
Anforderungen an die Lagerung von neuen Zellen und Batterien waren bisher in Nummer 2.4.2.1 des Datenblatts 8-1, von gebrauchten oder überholten Zellen sowie Batterien in der Nummer 2.4.2.1.2 des Datenblatts 8-1 beschrieben. Neue und überholte Zellen sowie Batterien sind nun in Nummer 2.4.5 im neuen Datenblatt 7-112, zurückgegebene Zellen sowie Batterien (auch Abfälle) sind nun in Nummer 2.4.6 des Datenblatts 7-112 untergebracht.
Die Tabelle 2.4.5.1-1, DS 7-112, gilt für die Lagerung im Block und palettiert im Regal und ist neu. Auch hier darf der Ladezustand der Zellen und Batterien maximal 60 Prozent betragen.
Die Tabelle 2.4.5.1-2, DS 7-112, gilt für die Lagerung im offenen Regal und entspricht der Tabelle 2.4.2.1 im Datenblatt DS 8-1.
Beschädigte und defekte Zellen/Batterien
Fehlerhafte oder beschädigte Zellen und Batterien waren bisher in Nummer 2.4.2.1.5, DS 8-1, beschrieben. Die Nummer 2.4.6, DS 7-112, erfasst nun zurückgegebene, fehlerhafte, beschädigte und defekte Zellen und Batterien. Wie schon bisher sollen diese in Quarantäne gelagert werden, und zwar entweder in einem dafür ausgerüsteten Raum oder im Freien. Bisher wurde deswegen auf das Datenblatt DS 1-42 verwiesen, nun werden die Anforderungen an die Aufbewahrungsorte beschädigter, beziehungsweise defekter Zellen und Batterien ausführlich beschrieben (Nr. 2.4.6).
Die Lagerung von Lithiumbatterien in automatischen Lager- und Bereitstellungs-Systemen war bislang nicht Thema und ist neu (2.4.7).
Fazit
Die Zusammenführung der Nummern 2.3.2.5 und 2.3.3.2 aus dem Datenblatt DS 3-26 und der Nummer 2.4.2 aus dem Datenblatt DS 8-1 in die Nummer 2.4.3 bis 2.4.7 im Datenblatt DS 7-112 ist kein simples „Paste & Copy“. Ein Problem dürfte weiterhin der maximale Ladezustand von 60 Prozent sein: Wie soll ein Lagerhalter das gewährleisten? Nach wie vor nicht geregelt ist die Lagerung von ungeprüften Batterien (Sondervorschrift SV 310 ADR) und von Batterien für Fahrzeuge. Wenn Sprinkleranlagen abweichend von der Norm DIN EN 12845 zum Beispiel nach FM Global DS 7-112 ausgelegt werden sollen, muss das im Brandschutzkonzept dargestellt werden (Anhang 14 zu Abschnitt A 2.2.1.16 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen).
Das Datenblatt DS 7-112 kann nach vorheriger Registrierung kostenlos heruntergeladen werden. Eine Übersetzung in die deutsche Sprache liegt nicht vor.
Norbert Müller
ö.b.u.v. Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung
Duisburg
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