Vom 27. bis 31. Januar 2025 ging es bei der Fachkonferenz Lithiumbatterien in Göttingen vor allem rund um die Themen Brandschutz, Lagerung, Logistik und Entsorgung. Gerade vor dem Hintergrund der Energiewende spielen diese Batterien eine tragende Rolle – mit all ihren Potenzialen, Ausnahmeregelungen, aber auch Gefahren.
Rund 250 Teilnehmer und 29 Aussteller komplettierten diese Konferenz, die bereits zum 18. Mal stattfand. Impressionen dieser Veranstaltung finden Sie in unserer Online-Bildergalerie, einen ausführlichen Nachbericht gibt es in der März-Ausgabe der Zeitschrift fokus GEFAHR/GUT, die am 6. März 2025 erscheint. (gg/tm)
Das Akku-Safe Regal bietet eine sichere Lösung für Lithium-Ionen-Akkus. Die Brandbegrenzungshaube hilft, Brände zu begrenzen und die Umgebung zu schützen.
Lithiumbatterien: Verbringung von gebrauchten Batterien zur Reparatur oder Wiederaufarbeitung oder Fehlerursachenanalyse
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Lithiumbatterien sind wegen ihrer hohen Energiedichte bei relativ geringem Gewicht, ihrer Unempfindlichkeit gegenüber dem sogenannten Memory-Effekt und der geringen Selbstentladung derzeit erste Wahl als Energiespeicher für mobile Geräte. Man unterscheidet zwischen Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Akkus sowie zwischen Zellen und Batterien (eine Anordnung mehrerer Zellen, die hinter- oder nebeneinander geschaltet bzw. verbunden sind).
Die Gefahr bei Lithiumbatterien liegt darin, dass bei einem Defekt oder Kurzschluss hohe Lade- und Entladeströme entstehen können. Das kann zu einer unzulässigen Erhitzung bis hin zum Brand führen. Wegen der entstehenden Hitze können die Akkus sogar explodieren. Auch sind Brände nicht immer einfach zu löschen, da in der Batterie durch chemische Reaktion ein leicht entzündbares organisches Gas entsteht. Deshalb sind Lithiumbatterien bereits seit 1993 als Gefahrgut eingestuft.
In den Gefahrgutvorschriften aller Verkehrsträger finden sich Lithiumbatterien in den folgenden sechs Eintragungen:
UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
Darüber hinaus gibt es die UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug sowie die UN 3171 Batteriebetriebenes Gerät. Beide Eintragungen gelten jedoch nur für Fahrzeuge, die mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden, nicht aber für Geräte, die mit Lithium-Metall/Ionen-Batterien betrieben werden.
Alle vorgenannten Arten der Lithium-Energie-Träger fallen in den Gefahrgutvorschriften in die Klasse 9 „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“, ADR Klassifizierungscode M4 = Lithium-Batterien.
Das Akku-Safe Regal bietet eine sichere Lösung für Lithium-Ionen-Akkus. Die Brandbegrenzungshaube hilft, Brände zu begrenzen und die Umgebung zu schützen.
Lithiumbatterien: Verbringung von gebrauchten Batterien zur Reparatur oder Wiederaufarbeitung oder Fehlerursachenanalyse
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Lithiumbatterien sind wegen ihrer hohen Energiedichte bei relativ geringem Gewicht, ihrer Unempfindlichkeit gegenüber dem sogenannten Memory-Effekt und der geringen Selbstentladung derzeit erste Wahl als Energiespeicher für mobile Geräte. Man unterscheidet zwischen Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Akkus sowie zwischen Zellen und Batterien (eine Anordnung mehrerer Zellen, die hinter- oder nebeneinander geschaltet bzw. verbunden sind).
Die Gefahr bei Lithiumbatterien liegt darin, dass bei einem Defekt oder Kurzschluss hohe Lade- und Entladeströme entstehen können. Das kann zu einer unzulässigen Erhitzung bis hin zum Brand führen. Wegen der entstehenden Hitze können die Akkus sogar explodieren. Auch sind Brände nicht immer einfach zu löschen, da in der Batterie durch chemische Reaktion ein leicht entzündbares organisches Gas entsteht. Deshalb sind Lithiumbatterien bereits seit 1993 als Gefahrgut eingestuft.
In den Gefahrgutvorschriften aller Verkehrsträger finden sich Lithiumbatterien in den folgenden sechs Eintragungen:
UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
Darüber hinaus gibt es die UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug sowie die UN 3171 Batteriebetriebenes Gerät. Beide Eintragungen gelten jedoch nur für Fahrzeuge, die mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden, nicht aber für Geräte, die mit Lithium-Metall/Ionen-Batterien betrieben werden.
Alle vorgenannten Arten der Lithium-Energie-Träger fallen in den Gefahrgutvorschriften in die Klasse 9 „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“, ADR Klassifizierungscode M4 = Lithium-Batterien.
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