Alle Bildergalerien von der 19. Fachkonferenz Lithiumbatterien 2026 - mit den Kernthemen Transport, Verpacken, Logistik & Lagerung, Brandschutz sowie Recycling & Entsorgung.
Alle Eindrücke der Fachkonferenz Lithiumbatterien 2026 jetzt in unseren Bildergalerien!
Über 220 Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten vom 26. bis 29. Januar 2026 die Veranstaltungsreihe Lithiumbatterien 2026 in Göttingen. Während der Veranstaltungswoche drehte sich an drei Fachkonferenzen und vier intensiven Praxis-Seminaren alles um die Themen Transport, Verpacken, Logistik & Lagerung, Brandschutz sowie Recycling & Entsorgung von Energiespeichern.
Am ersten Seminartag konnten die Teilnehmer zwischen drei parallel stattfindenden Seminaren wählen:
Praxis-Seminar "Lithiumbatterien im Landverkehr" (für Fortgeschrittene)
Praxis-Workshop "Sicheres Verpacken von Lithium- und Natriumbatterien"
Praxis-Workshop "Sichere Bewertung von Lithium- und Natriumbatterien"
Während der gesamten Fachkonferenz konnten sich die Teilnehmer auch bei den zahlreichen Ausstellern über Neuheiten informieren. Zwei Abendveranstaltungen boten ausreichend Zeit für Gespräche mit alten und neuen Gesichtern.
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Highlights: Fachkonferenz Logistik & Lagerung
Am Dienstag, 27. Januar 2026, startete die Fachkonferenz mit dem Schwerpunkt "Logistik und Lagerung". Berichtet wurde unter anderem über
Natrium-Ionen-Batterien im Praxistest,
die Entwicklung in den Regelwerken,
rechtliche Änderungen,
Batteriehandling im See- und Luftverkehr sowie
die Lagerung und den innerbetrieblichen Transport von Lithiumbatterien.
Über 150 Personen besuchten die Fachkonferenz "Logistik & Lagerung" am ersten Tag
Vortrag von Dr. Norbert Müller (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung), zum Thema: Batterien, Altbatterien, Elektrogeräte, Elektroaltgeräte, was ändert sich wann?
Dr. Anita Schmidt (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)), spricht über die Beförderung von Batterien und gibt einen Überblick über die Regelwerksentwicklung 2027/2029
Vortrag über das Thema: Geräte mit Lithiumbatterien im Handgepäck, Risikoanalyse, Regulatorische Vorgaben und Empfehlungen durch den Referenten Dr. Victor Norrefeldt (Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP)
Am Mittwoch, 28. Januar 2026 drehte sich alles um das Thema Brandschutz. Die Themenschwerpunkte dabei waren:
Herausforderungen für Versicherer
Brandschutz und Löschwasserrückhaltung bei stationären Energiespeichern
Lagerung von Lithiumbatterien in Sicherheitsschränken
Umgang mit Löschwasser nach Batteriebränden
Alterungsverhalten und Brandversuche bei Second Life Batterien
Elektrische Gefährdungen bei der Brandbekämpfung von Batterien
Der Brandschutz-Tag endete mit einem kleinem Live-Brandtest.
Auch am zweiten Tag der Fachkonferenz mit dem Schwerpunkt Brandschutz begrüßte Daniela Schulte-Brader (fokus GEFAHR/GUT) die rund 130 Teilnehmer im Plenum
Marco van Lier (GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), spricht über Lithiumbatterien: Ein Blick auf die Herausforderungen - nicht nur für die Sachversicherung
Fachvortrag zum Thema: Brandschutz und Löschwasserrückhaltung bei stationären Energiespeichern von Simon Steffgen (Bundesverband Energiespeicher Systeme BVES)
Lithiumbatterien: Verbringung von gebrauchten Batterien zur Reparatur oder Wiederaufarbeitung oder Fehlerursachenanalyse
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Lithiumbatterien sind wegen ihrer hohen Energiedichte bei relativ geringem Gewicht, ihrer Unempfindlichkeit gegenüber dem sogenannten Memory-Effekt und der geringen Selbstentladung derzeit erste Wahl als Energiespeicher für mobile Geräte. Man unterscheidet zwischen Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Akkus sowie zwischen Zellen und Batterien (eine Anordnung mehrerer Zellen, die hinter- oder nebeneinander geschaltet bzw. verbunden sind).
Die Gefahr bei Lithiumbatterien liegt darin, dass bei einem Defekt oder Kurzschluss hohe Lade- und Entladeströme entstehen können. Das kann zu einer unzulässigen Erhitzung bis hin zum Brand führen. Wegen der entstehenden Hitze können die Akkus sogar explodieren. Auch sind Brände nicht immer einfach zu löschen, da in der Batterie durch chemische Reaktion ein leicht entzündbares organisches Gas entsteht. Deshalb sind Lithiumbatterien bereits seit 1993 als Gefahrgut eingestuft.
In den Gefahrgutvorschriften aller Verkehrsträger finden sich Lithiumbatterien in den folgenden sechs Eintragungen:
UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
Darüber hinaus gibt es die UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug sowie die UN 3171 Batteriebetriebenes Gerät. Beide Eintragungen gelten jedoch nur für Fahrzeuge, die mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden, nicht aber für Geräte, die mit Lithium-Metall/Ionen-Batterien betrieben werden.
Alle vorgenannten Arten der Lithium-Energie-Träger fallen in den Gefahrgutvorschriften in die Klasse 9 „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“, ADR Klassifizierungscode M4 = Lithium-Batterien.
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Lithiumbatterien sind wegen ihrer hohen Energiedichte bei relativ geringem Gewicht, ihrer Unempfindlichkeit gegenüber dem sogenannten Memory-Effekt und der geringen Selbstentladung derzeit erste Wahl als Energiespeicher für mobile Geräte. Man unterscheidet zwischen Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Akkus sowie zwischen Zellen und Batterien (eine Anordnung mehrerer Zellen, die hinter- oder nebeneinander geschaltet bzw. verbunden sind).
Die Gefahr bei Lithiumbatterien liegt darin, dass bei einem Defekt oder Kurzschluss hohe Lade- und Entladeströme entstehen können. Das kann zu einer unzulässigen Erhitzung bis hin zum Brand führen. Wegen der entstehenden Hitze können die Akkus sogar explodieren. Auch sind Brände nicht immer einfach zu löschen, da in der Batterie durch chemische Reaktion ein leicht entzündbares organisches Gas entsteht. Deshalb sind Lithiumbatterien bereits seit 1993 als Gefahrgut eingestuft.
In den Gefahrgutvorschriften aller Verkehrsträger finden sich Lithiumbatterien in den folgenden sechs Eintragungen:
UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
Darüber hinaus gibt es die UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug sowie die UN 3171 Batteriebetriebenes Gerät. Beide Eintragungen gelten jedoch nur für Fahrzeuge, die mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden, nicht aber für Geräte, die mit Lithium-Metall/Ionen-Batterien betrieben werden.
Alle vorgenannten Arten der Lithium-Energie-Träger fallen in den Gefahrgutvorschriften in die Klasse 9 „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“, ADR Klassifizierungscode M4 = Lithium-Batterien.
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