Batterien

15.10.2025 Meldung

Batterierecht-Anpassungsgesetz veröffentlicht

Das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es umfasst das Batterierecht-Durchführungsgesetz und ergänzt die Verordnung über Batterien und Altbatterien.

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 

©Foto: Joko | picture alliance

Das „Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG)“ wurde am 30. September 2025 im Teil 1 des Bundesgesetzblatts veröffentlicht. Es beinhaltet im Artikel 1 das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG).

Im Teil 1 sind allgemeine Vorschriften, wie Zweck des Gesetzes aufgeführt, Teil 2 widmet sich der Bewirtschaftung von Altbatterien. Folgende Kapitel sind im Teil 2 aufgeführt:

  • Vertrieb von Batterien
  • Rücknahme von Batterien
  • Behandlungspflichten
  • Informationspflichten
  • Mitteilungspflichten
  • Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
  • Beauftragung Dritter, Vollzug

Das BattDG umfasst folgende sieben Teile:

  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Bewirtschaftung von Altbatterien
  3. Beteiligung von Bundesbehörden an Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe
  4. Konformitätsbewertung
  5. Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
  6. Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
  7. Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen

Außerkrafttreten: Das Batteriegesetz (BattG) vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2280) geändert, tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 6. Oktober 2025 außer Kraft. § 17 Absatz 6 des Batteriegesetzes tritt erst am 18. August 2026 außer Kraft.

Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung (30.09.2025) in Kraft. Die Artikel 4 bis 7 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Artikel 9 Absatz 4 Nummer 1 tritt am 18. Februar 2027 in Kraft. (gg/tm)

Drucken Empfehlen
Kommentare -
Diskutieren Sie mit
Kommentar schreiben
PROMOTION-BOX

Mehr Sicherheit für Lithium-Ionen-Akkus

Das Akku-Safe Regal bietet eine sichere Lösung für Lithium-Ionen-Akkus. Die Brandbegrenzungshaube hilft, Brände zu begrenzen und die Umgebung zu schützen.

Jetzt informieren!