Lithiumbatterien zum E-Roller bringen: Handwerkerregel gilt
E-Roller sind Motorroller mit Elektroantrieb. In der Praxis wird für diese Geräte oft der Begriff „E-Scooter“ verwendet, obwohl damit eigentlich Elektro-Tretroller gemeint sind.
©Foto: Picture Alliance/Wolfram SteinbergKann ein E-Roller-Verleih den Unterabschnitt 1.1.3.1 c) ADR anwenden („Handwerkerregelung“), wenn Mitarbeiter des Unternehmens Lithium-Ionen-Batterien an Lade-/Lagercontainern abholen, dann verladen und im Transportfahrzeug befördern? Mit dieser Frage hat sich der Bund/Länder-Fachausschuss (BLFA) „Beförderung gefährlicher Güter“ in seiner letzten Sitzung befasst, wie die IHK Schwaben in ihrem Newsletter Gefahrgut berichtet.
Der E-Roller-Verleih (Elektro-Motorroller, also keine E-Scooter = Elektro-Tretroller), so die Mitteilung weiter, hatte für den Transport ein Steckregal entwickelt, in dem die Batterien mit Spanngurten gesichert sind. Und weil die Haupttätigkeit des Unternehmens die Vermietung einsatzbereiter E-Roller ist, sieht der BLFA laut IHK Schwaben die Anwendung der Handwerkerregelung für zulässig an, da der Transport in Verbindung mit der Haupttätigkeit erfolgt. (gg/gh)
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