Brandschutz

29.09.2022 Meldung

Aktualisierte Hinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus

Brandschutzhelfer dürfen Brände von kleineren Lithium-Ionen-Akkus löschen. Dabei müssen sie die Vorgaben der jeweiligen Produktdatenblätter beachten.
Brand Schutzanzug Feuerwehr Lithiumbatterien Container 1200

Der Bundesverband Technischer Brandschutz betont, dass Brände von größeren Lithium-Ionen-Akkus nur durch die Feuerwehr gelöscht werden sollen.

©Foto: Carsten Rehder

Der Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) hat gemeinsam mit dem Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz (DGUV) die Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus aktualisiert. Demnach dürfen Brandschutzhelfer Brände von kleineren Lithium-Ionen-Akkus löschen. Dies gelte allerdings nur auf Grundlage der festgelegten Maßnahmen. Außerdem weist der bvfa darauf hin, dass nur Einsatzkräfte der Feuerwehr Brände größerer Akkus löschen sollen.  

Die Vorgaben der Lithium-Ionen-Akku-Hersteller in den technischen Produktdatenblättern seien häufig nicht eindeutig. Angaben zur geeigneten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und zu Löschmitteln seien häufig zu pauschal und nicht eindeutig. Deshalb empfiehlt der bvfa, diese Informationen gezielt zu erfragen und schriftlich festzuhalten.

Der bvfa legt unter anderem folgende Sicherheitshinweise fest:

  1. Der Unternehmer legt die Schutzmaßnahmen gemäß dem STOP Prinzip fest: Substitution – technische – organisatorische – personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen in dieser Reihenfolge. Dabei muss er die Vorgaben der Lithium-Ionen-Akku-Hersteller und deren technischer Produktdatenblätter berücksichtigen.
  2. Beim Löschen muss eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwendet werden, wie zum Beispiel Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Gesichtsschutz sowie Atemschutz. Die Produktan­gaben der jeweiligen Lithium-Ionen-Akku-Hersteller liefern genauere Angaben zur PSA. Der bvfa warnt ausdrücklich vor Maßnahmen, die das eigene Leben gefährden.
  3. Die Person, die für die Brandlöschung zuständig ist, haftet dafür, dass keine ungeschützten Personen Zugang zum Gefährdungsbereich haben.
  4. Es dürfen nur Feuerlöschgeräte verwendet werden, die ein Lösch­mittel mit hohem Kühleffekt enthalten. Besonders geeignet sind Geräte mit Wasser und gegebenenfalls Löschmittelzusätzen. Des Weiteren können Wandhydranten unter Einhaltung von entsprechenden Mindestabständen zum Einsatz kommen. Andere Löschmittel, wie zum Beispiel ABC- oder BC-Pulver, Metallbrandpulver oder Kohlendioxid (CO2) sind nicht geeignet und dürfen nicht verwendet werden. Die Warn- und Sicherheitshinweise auf den entsprechenden Löscheinrichtungen sollen beachtet werden.
  5. Die verantwortliche Person muss auf Mindestabstände beim Löschen achten. Bei einem trag- und fahrbaren Feuerlöscher mit Sprühstrahl beträgt der Abstand mindestens einen Meter. Wenn sich Rauch entwickelt oder Gase freisetzen, muss sofort der Gefährdungsbereich verlassen werden.

Die ausführlichen Hinweise finden sie auf der Seite des Bundesverbands Technischer Brandschutz unter diesem Link. (gg/sp)

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