Lithiumbatterien

05.08.2024 Fachbeitrag

Änderungspläne: Aus 4 mach 36

Die Arbeit an der risikobasierten Einstufung von Batterien geht voran.
Klassifizierung Lithiumbatterien

Lithiumzellen/-batterien: Flussdiagramm zur Ermittlung der Klassifizierungscodes 94A bis 94H nach Durchlaufen der Tests T.1 bis (neu) T.13 gemäß UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien.

©Foto: 1) https://unece.org/DAM/trans/doc/2016/dgac10c3/ST-SG-AC10-C3-100e.pdf, Rn. 95.

Anlässlich der 50. Tagung des UN SCE TDG Ende 2016 waren Zweifel vorgetragen worden, ob die im UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien enthaltenen acht Prüfungen („T.1“ bis „T.8“) der Prototypen von Lithiumzellen/-batterien die von diesen Zellen/Batterien während der Beförderung ausgehenden Risiken richtig und vollständig wiedergeben.

Es wurde das beschlossen, was in solchen Fällen immer beschlossen wird: Das Einsetzen einer informellen Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag für eine „risikobasierte“ Einstufung erarbeiten sollte.1) Diese Arbeitsgruppe hat im Frühjahr 2017 die Arbeit aufgenommen. Für die 64. Tagung des UN SCE TDG 24.06.-03.07.2024 wurde nun - nach siebenjährigen Vorarbeiten - erstmals ein diskussionsfähiges, aber noch nicht beschlussreifes Dokument vorgelegt.2) Der Inhalt wird im Folgenden vorgestellt, um die Batterielogistiker schonend auf das vorzubereiten, was - möglicherweise ab 2027 - auf sie zukommt.

Zunächst: Die Tests T.1 bis T.8 bleiben unverändert. Es sollen aber die folgenden fünf Tests (T.9 bis T.13) hinzugefügt werden, die die neue Kategorisierung überhaupt erst ermöglichen:

  • Test T.9: Cell Propagation Test
  • Test T.10: Cell Gas Volume Determination
  • Test T.11: Batterie Propagation Test
  • Test T.12: Battery Gas Volume Determination
  • Test T.13: Cell Gas Flammability Determination.

Fünf neue Tests bedeuten mehr Aufwand – und natürlich Mehrkosten. Für die Einstufung sollen künftig die folgenden vier Kriterien maßgebend sein:

a) Thermal runaway propagation
b) Feuer
c) Gefahr einer Gasexplosion
d) Gefahr einer hohen Temperatur.

Aus der Kombination dieser vier Kriterien ergeben sich acht Klassifizierungscodes (94A bis 94H), denen die vier Fälle

- Lithium-Metall-Zellen/-Batterien
-- allein
-- in oder mit Ausrüstungen

- Lithium-Ionen-Zellen/-Batterien
-- allein
-- in oder mit Ausrüstungen

zugeordnet werden, so dass es insgesamt 8 x 4 = 32 neue UN-Nummern (4000 bis 4031) gibt. Die bisherigen UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481 bekommen den Klassifizierungscode 94X und den Status „keine Prüfinformation verfügbar“; damit sollen Zellen/Batterien nach den heutigen Sondervorschriften 310 (Prototypen) und 376 (beschädigt/defekt) erfasst werden.

Das Gleiche hat man für Natrium-Ionen-Batterien vor, mit den Nummern 95A bis 95H. Die bisherigen UN-Nummern 3551 und 3552 bekommen den Klassifizierungscode 95X und den Status „keine Prüfinformation verfügbar“; damit sollen Zellen/Batterien nach den heutigen Sondervorschriften 310 (Prototypen) und 376 (beschädigt/defekt) erfasst werden.

Die bisherigen dreizehn Sondervorschriften 188, 230, 310, 328, 363, 376, 377, 384, 387, 388, 389, 390 und 400 bleiben inhaltlich im Wesentlichen unverändert. Verpackungsanweisungen sind in dem Dokument aber noch nicht festgelegt. Es wird weiter vorgeschlagen, im Gefahrzettel 9A unterhalb des Batterieensembles den jeweiligen Klassifizierungscode aufzunehmen.

Gefahrzettel 9A
©Foto: fokus GEFAHR/GUT | TECVIA GmbH

Das Beförderungspapier soll künftig den höchstzulässigen Ladezustand angeben.

Fazit

Es wird Ernst: Die Neuordnung der Lithium- bzw. Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien nähert sich ihrem Finale. Eines ist schon jetzt absehbar: Einfacher als heute wird es garantiert nicht werden. Die Sommersitzung des UN SCE TDG darf man mit Spannung erwarten – fokus GEFAHR/GUT hält Sie auf dem Laufenden.


Prof. Dr. Norbert Müller, ö.b.u.v. Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung, Duisburg

Geplantes Einstufungssystem für Lithiumbatterien

Abb. 2: Lithiumzellen/-batterien: Neukategorisierung: 4 Kriterien (a)-d)) ➔ 8 Klassifizierungscodes (94A-94H) ➔ 32 UN-Nummern (4000-4031). Die jeweils
- erste UN-Nummer (z.B. 4000) ist für Lithium-Metall-Zellen/-batterien allein
- zweite UN-Nummer (z.B. 4008) ist für Lithium-Ionen-Zellen/-Batterien
- dritte UN-Nummer (z.B. 4016) ist für Lithium-Metall-Zellen/-Batterien in oder mit Ausrüstungen
- vierte UN-Nummer (z.B. 4024) ist für Lithium-Ionen-Zellen/-Batterien in oder mit Ausrüstungen.

©Foto: 2) https://unece.org/sites/default/files/2024-04/ST-SG-AC10-C3-2024-13e.pdf
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