Änderungen Abfalltransporte in Österreich
Beim Transport von Abfällen gibt es ab dem 1. Januar 2026 neue Vorgaben in Österreich.
©Foto: Adobe Stock | AnzeAb dem 1. Januar 2026 gelten in Österreich neue Regelungen für den Transport von Abfällen:
Transporte von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen mit einer Transportstrecke auf der Straße von über 100 km in Österreich haben per
- Bahn
- anderer Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential (z. B. Antrieb mittels Brennstoffzelle oder Elektromotor)
zu erfolgen.
Dies gilt nicht, wenn
- nachgewiesen wird, dass von der Bahn keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, oder
- beim Bahntransport die auf der Straße zurückzulegende Transportstrecke für die An- und Abfahrt zur und von einer der am nächstgelegenen Verladestellen im Vergleich zum ausschließlichen Transport auf der Straße 25 Prozent oder mehr betragen würde.
Die entsprechenden Nachweise sind beim Transport mitzuführen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Österreich eine digitale Plattform eingerichtet, die eine Abfrage von Angeboten für Abfalltransporte im Schienengüterverkehr und, sofern keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, die Erstellung einer Bestätigung darüber binnen zwei Werktagen ermöglicht. Hier kommen Sie zur Plattform.
Als Nachweis darüber, dass keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, gilt ausschließlich die Bestätigung durch die digitale Plattform.
Wer Transporte entgegen diesen Vorgaben durchführt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe von 2.100 Euro bis 8.400 Euro zu bestrafen ist; das gilt auch für deutsche Abfallbeförderer im Import, Export und Transit. (gg/tm)
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