• Kontaktformular
  • Das Team
  • Fachbeirat
  • Hilfe
Login Suche
  • Wissen
    • Basiswissen
    • FAQ
    • Glossar
  • Themen
  • Vorschriften
    • Übersicht
    • ADR
    • RID
    • ADN
    • IMDG-Code
    • Verkehrsträgerübergreifend
    • Weitere Staaten
  • Beförderung
    • Gefahrgut-Suche
    • Beförderungspapier
    • IMO-Erklärung
    • Transport-Checklisten
  • Arbeitshilfen
    • Checklisten
    • Tabellarische Übersichten
    • Schriftliche Weisungen
    • Marktübersichten
    • Berechnungen
    • Kennzeichen
    • Schulung und Ausbildung
    • Tutorials/Anleitungen
    • Gefahrgut App
    • Übersichtskarten
  • Newsletter
  • Veranstaltungen
    • Termine
    • Webinare und Online-Foren
    • Fachkonferenz Lithiumbatterien
    • Aufzeichnungen Webinare
    • 3. Digitaler Innovationstag
  • Shop
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Tanks
Zur Übersicht

Tanks

Beiträge zu: Tanks

Tankfahrzeug Willig 1200
25.08.2016 Meldung

Neues Antragsformular für die Zulassung ortsbeweglicher Tanks

Das neue Formular der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden für mehr bitte anmelden

Tankcontainer Armee Österreich 1200
05.04.2016 Meldung

WEW erhält Großauftrag aus Österreich

Die WEW Westerwälder Eisenwerk will in diesem Jahr 20 Kraftstoffsysteme mit doppelwandigen Tanks an die österreichische Armee ausliefern für mehr bitte anmelden

Tankfahrzeug Willig 1200
14.10.2015 Meldung

Ortsbewegliche Tanks: BAM-GGR 019 erschienen

Die Gefahrgutregel 019 der BAM listet die anerkannten technischen Regelwerke (ATR) für die Auslegung, den Bau und Prüfung von Tanks auf für mehr bitte anmelden

Gefahrstoffbehälter Tanks 620
14.01.2015 Meldung

TRGS 509: Falsch gelagert?

Die neu veröffentlichte TRGS 509 zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Gefahrgutbehältern konkretisiert bislang fehlende Vorgaben. Nachzulesen sind sie im Januarheft der Gefahr/gut. für mehr bitte anmelden

29.12.2014 Fachbeitrag

Falsch gelagert?

Anwenderpflicht: Die neu veröffentlichte TRGS 509 zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Gefahrgutbehältern konkretisiert bislang fehlende Vorgaben. für mehr bitte anmelden

Lanfer Tanklager in Hamm
24.11.2014 Meldung

Gefahrstofflagerung: Neufassung der TRGS 509 veröffentlicht

Die Technische Regel für Gefahrstoffe behandelt das Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter für mehr bitte anmelden

Linde Gasproduktion 620
24.04.2014 Meldung

BAuA veröffentlicht TRBS 3146/TRGS 726

Die Technische Regel listet Schutzmaßnahmen beim Aufstellen, Betreiben, Stillsetzen und Demontieren von ortsfesten Druckanlagen für Gase auf. für mehr bitte anmelden

24.02.2014 Meldung

M271: Tanks dürfen Additivierungseinrichtungen haben

Nach Deutschland hat nun auch England die Multilaterale Vereinbarung M271 unterzeichnet. Tanks zur Treibstoffbeförderung dürfen damit Einrichtungen zur Beimischung von Additiven haben. für mehr bitte anmelden

26.06.2011 Marktübersicht

Die Spezialisten/The Specialists

Prüforganisationen bieten viele zusätzliche Services für die Gefahrgutbranche an. Unsere Übersicht nennt Themen und Ansprechpartner/Testing organisations offer a number of additional services for the dangerous goods branch. Our overview covers key topics and contact partners. für mehr bitte anmelden

Arbeitshilfen
  • MarktübersichtenTank- und Silohersteller | Tank and silo manufacturers (dt./engl.)
  • Tank- und Silohersteller | Tank and silo manufacturers (dt./engl.)

    Cupcake ipsum dolor sit amet pie brownie. Carrot cake wafer I love pie bear claw. Sweet cake cheesecake candy canes carrot cake marshmallow. Sweet roll I love sweet fruitcake donut chupa.

  • ChecklistenPflichten Übergeber leerer ungereinigter Tanks
  • ChecklistenPflichten Betreiber von Tanks
  • MarktübersichtenÜbersicht Tanklager 2024/2025
  • ChecklistenFüll- und Entleerungseinrichtungen von Tanks: Bescheinigung über die Einweisung
Vorschriften
  • ADR/RID 1.8.7 Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende Prüfung
  • ADR/RID 4.2.1 Allgemeine Vorschriften für die Verwendung ortsbeweglicher Tanks zur Beför...
  • ADR/RID 4.3.3 Sondervorschriften für die Klasse 2
  • ADR/RID 4.3.4 Sondervorschriften für die Klassen 1 und 3 bis 9 / 3 bis 9
Glossar
  • abnehmbarer Tank (RID)

    Den besonderen Vorrichtungen des Wagens angepasster Tank, der von diesem erst nach Lösung der Befestigungsmittel abgenommen werden kann. (RID)

  • AGGB

    ständiger Ausschuss Gefahrgutbeförderung des Gefahrgut-Verkehrs-Beirates beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
    Wurde gegründet 2006 als Nachfolgegremium der beiden ehemaligen Ausschüsse ATT (Auschuss Tank Technik) und ASV (Ausschuss Stoffe und Verpackungen)
    Der AGGB berät das BMVI in allen Fragen der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter, insbesondere in grundlegenden Fragen der stoffspezifischen Risiken und der Schutzmaßnahmen beim Transport, der Sicherheit des Transports in verpackter Form und in loser Schüttung, in Tanks und Druckbehältern sowie bei fahrzeugtechnischen Anforderungen.

  • Aufsetztank (ADR)

    Ein Tank – ausgenommen festverbundener Tank, ortsbeweglicher Tank, Tankcontainer und Element eines Batterie­Fahrzeugs oder eines MEGC – mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern, der durch seine Bauart nicht dazu bestimmt ist, Güter ohne Umschlag zu befördern, und der gewöhnlich nur in leerem Zustand abgenommen werden kann.

  • Bedienungsausrüstung

    a) eines Tanks: die Füll- und Entleerungseinrichtungen, die Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtungen, die Sicherheits-, Heizungs- und Wärmeschutz- und Additivierungseinrichtungen (ADR) sowie die Messinstrumente;
    b) der Elemente eines Batterie-Fahrzeugs (ADR)/ Batteriewagens (RID) oder MEGC: die Füll- und Entleerungseinrichtungen einschließlich des Sammelrohrsystems, die Sicherheitseinrichtungen sowie die Messinstrumente;
    c) eines Großpackmittels (IBC): Befüllungs- und Entleerungseinrichtungen und gegebenenfalls vorhandene Druckausgleichs- oder Lüftungseinrichtungen, Sicherheits-, Heizungs- und Wärmeschutzeinrichtungen sowie Messinstrumente. Bem. Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR

  • Berechnungsdruck

    Fiktiver Druck, der je nach dem Gefahrengrad des beförderten Stoffes mehr oder weniger stark nach oben vom Betriebsdruck abweichen kann, jedoch mindestens so hoch sein muss wie der Prüfdruck, und nur zur Bestimmung der Wanddicke des Tankkörpers dient, wobei die äußeren oder inneren Verstärkungseinrichtungen unberücksichtigt bleiben (siehe auch Entleerungsdruck, Fülldruck, höchster Betriebsdruck (Überdruck) und Prüfdruck). Bem.: Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR.

  • Dichtheitsprüfung

    Eine Prüfung, bei der die Dichtheit eines Tanks, einer Verpackung oder eines Großpackmittels (IBC) sowie der Ausrüstung oder der Verschlusseinrichtungen geprüft wird
    Bem. Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR.

  • Fassungsraum eines Tankkörpers oder eines Tankkörperabteils für Tanks

    Das gesamte Innenvolumen des Tankkörpers oder des Tankkörperabteils in Liter oder Kubikmeter. Wenn es nicht möglich ist, den Tankkörper oder das Tankkörperabteil wegen seiner Form oder seines Baus vollständig zu befüllen, ist dieser geringere Fassungsraum für die Bestimmung des Füllungsgrades und die Kennzeichnung des Tanks zu verwenden.

  • Festverbundener Tank

    Ein Tank mit einem Fassungsraum von mehr als 1000 Liter, der dauerhaft auf einem Fahrzeug (ADR)/ Wagen (RID) (das damit zum Tankfahrzeug (ADR)/ Kesselwagen (RID) wird) befestigt ist oder einen Bestandteil des Fahrgestells eines solchen Fahrzeugs (ADR)/Wagens (RID) bildet.

  • Gefährliche Reaktion

    a) eine Verbrennung und/oder Entwicklung beträchtlicher Wärme;
    b) eine Entwicklung entzündbarer, erstickend wirkender, oxidierender und/oder giftiger Gase;
    c) die Bildung ätzender Stoffe;
    d) die Bildung instabiler Stoffe;
    e) ein gefährlicher Druckanstieg (nur für Tanks).

  • Höchster Betriebsdruck (Überdruck)

    Größter der drei folgenden Werte:
    a) höchster effektiver Druck, der im Tank während des Füllens zugelassen ist (höchstzulässiger Fülldruck);
    b) höchster effektiver Druck, der im Tank während des Entleerens zugelassen ist (höchstzulässiger Entleerungsdruck);
    c) durch das Füllgut (einschließlich eventuell vorhandener Fremdgase) bewirkter effektiver Überdruck im Tank bei der höchsten Betriebstemperatur.
    Wenn im Kapitel 4.3 ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, darf der Zahlenwert dieses Betriebsdrucks (Überdruck) nicht geringer sein als der Dampfdruck (absolut) des Füllgutes bei 50 °C.
    Bei Tanks mit Sicherheitsventilen (mit oder ohne Berstscheibe) mit Ausnahme von Tanks zur Beförderung verdichteter, verflüssigter oder gelöster Gase der Klasse 2 ist der höchste Betriebsdruck (Überdruck) jedoch gleich dem vorgeschriebenen Ansprechdruck dieser Sicherheitsventile (siehe auch Berechnungsdruck, Entleerungsdruck, Fülldruck und Prüfdruck).
    Bem. 1. Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR.
    2. Für verschlossene Kryo-Behälter siehe Bem. zu 6.2.1.3.6.5 ADR.

  • Höchstzulässige Bruttomasse

    a) (für IBC): die Summe aus Masse des IBC und der gesamten Bedienungsausrüstung oder baulichen Ausrüstung und höchstzulässiger Nettomasse;
    b) (für Tanks): die Summe aus Eigenmasse des Tanks und höchster für die Beförderung zugelassener Ladung.
    Bem. Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR.

  • Luftdicht verschlossener Tank

    Ein Tank für die Beförderung flüssiger Stoffe mit einem Berechnungsdruck von mindestens 4 bar oder für die Beförderung fester (pulverförmiger oder körniger) Stoffe ungeachtet seines Berechnungsdrucks, dessen Öffnungen luftdicht verschlossen sind und der
    - nicht mit Sicherheitsventilen, Berstscheiben, ähnlichen Sicherheitseinrichtungen oder Vakuumventilen oder zwangsbetätigten Belüftungsventilen ausgerüstet ist oder
    - nicht mit Sicherheitsventilen, Berstscheiben oder ähnlichen Sicherheitseinrichtungen, jedoch mit Vakuumventilen oder zwangsbetätigten Belüftungsventilen ausgerüstet ist, die dem Absatz 6.8.2.2.3 entsprechen, oder
    - mit Sicherheitsventilen, denen gemäß Absatz 6.8.2.2.10 eine Berstscheibe vorgeschaltet ist, nicht jedoch mit Vakuumventilen oder zwangsbetätigten Belüftungsventilen ausgerüstet ist oder
    - mit Sicherheitsventilen, denen gemäß Absatz 6.8.2.2.10 eine Berstscheibe vorgeschaltet ist, und mit Vakuumventilen oder zwangsbetätigten Belüftungsventilen ausgerüstet ist, die dem Absatz 6.8.2.2.3 entsprechen.

  • Ortsbeweglicher Tank

    Ein multimodaler Tank, der, wenn er für die Beförderung von in Absatz 2.2.2.1.1 definierten Gasen verwendet wird, einen Fassungsraum von mehr als 450 Liter hat, der der Begriffsbestimmung im Kapitel 6.7 oder im IMDG-Code entspricht und in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 mit einer Anweisung für ortsbewegliche Tanks (Code T) aufgeführt ist.

  • Prüfdruck

    Druck, der bei einer Druckprüfung für die erstmalige oder wiederkehrende Prüfung anzuwenden ist (siehe auch Berechnungsdruck, Entleerungsdruck, Fülldruck und höchster Betriebsdruck (Überdruck)).
    Bem.: Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7.

  • Sicherheitsventil

    Eine selbsttätige druckabhängige federbelastete Einrichtung zum Schutz des Tanks gegen einen unzulässigen inneren Überdruck.

  • Tank

    Ein Tankkörper mit seiner Bedienungsausrüstung und baulichen Ausrüstung. Wenn der Begriff allein verwendet wird, umfasst er die in diesem Abschnitt definierten Tankcontainer, ortsbeweglichen Tanks, Aufsetztanks und festverbundenen Tanks (ADR) /Kesselwagen und abnehmbaren Tanks (RID) sowie die Tanks als Elemente von Batterie-Fahrzeugen (ADR)/­Wagen (RID) oder MEGC.
    Bem.: Für ortsbewegliche Tanks siehe Unterabschnitt 6.7.4.1 ADR.

  • Tankakte

    Ein Dokument, das alle technisch relevanten Informationen eines Tanks, eines Batterie­Fahrzeugs (ADR)/Batteriewagens (RID) oder eines MEGC, wie die in den Unterabschnitten 6.8.2.3, 6.8.2.4 und 6.8.3.4 ADR/RID genannten Bescheinigungen, enthält.

  • Tankkörper

    Der Teil des Tanks, der den zu befördernden Stoff enthält, einschließlich der Öffnungen und ihrer Verschlüsse, jedoch mit Ausnahme der Bedienungsausrüstung und der äußeren baulichen Ausrüstung. 
    Bem.: Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR

  • Vakuumventil

    Eine selbsttätige druckabhängige federbelastete Einrichtung zum Schutz des Tanks gegen einen unzulässigen inneren Unterdruck.

  • Zwangsbetätigtes Belüftungsventil (RID)

    Ventil an Tanks mit Untenentleerung, das mit dem Bodenventil verbunden ist und betriebsmäßig nur beim Be- und Entladen zur Belüftung des Tanks geöffnet wird.

Basiswissen
  • Erläuterung der Tabelle A
  • Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge
  • 4. Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, IBC und Großverpackungen
  • 3. Umschließungen
  • Verpackungsvorschriften
Folgen Sie uns auf LinkedIn und abonnieren Sie unseren LinkedIn Newsletter!

Wofür steht fokus GEFAHR/GUT?

fokus GEFAHR/GUT ist ein noch junges Angebot, das klassische Fachmedien wie das Magazin GEFAHR/GUT, zahlreiche Zusatzhefte und eine Website mit nützlichen Tools und Arbeitshilfen auf www.fokus-gefahrgut.de kombiniert.

Gefahrgutbeauftragte, Gefahrgut-Verantwortliche und Verantwortliche für Arbeitssicherheit finden umfassende Informationen und Tools für ihre täglichen Aufgaben. Die praxisbezogene Berichterstattung umfasst alle gefahrgut- und gefahrstoffrelevanten Bereiche - von der Herstellung bis zur Entsorgung. Die gedruckten Inhalte werden für umfassende Information und Recherche digital erweitert, z.B. durch die Gefahrgutvorschriften im Volltext (ADR/RID, ADN und IMDG-Code), das Basiswissen und eine Stoffdatenbank.

Direkt einsetzbar in der täglichen Praxis sind bei fokus GEFAHR/GUT die Tools zum Erstellen der Beförderungspapiere und individueller Checklisten, die App sowie umfangreiche Arbeitshilfen, angefangen von ausfüllbaren Checklisten über Mitarbeiteranweisungen bis zu Tutorials. Der Newsletter von fokus GEFAHR/GUT berichtet wöchentlich breit gefächert aus der Welt der Gefahrgutlogistik.

  • Verlag
  • Kontakt
  • Mediadaten
  • Hilfe
  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutz

© 2025 TECVIA MEDIA.