Unfall

26.09.2024 Meldung

Sicheres Arbeiten an verunfallten E-Fahrzeugen

BGHM: Die Beschäftigten von Rettungs- und Bergediensten müssen mindestens eine Qualifikation zur fachkundig unterwiesenen Person haben.
Unfall Tesla Elektrofahrzeug Lithiumbatterie 1200

Das Abschlepp- und Bergeteam vor Ort muss die speziellen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an Unfallstellen einschätzen und damit umgehen können.

©Foto: Sven Simon | picture-alliance

Welche Ausbildung die Beschäftigten von Rettungs- und Bergediensten haben sollten, um sicher an verunfallten E-Fahrzeugen zu arbeiten, steht in der DGUV-Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“. Daran erinnert die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in einer aktuellen Pressemitteilung.

Demnach ist mindestens eine Qualifikation zur fachkundig unterwiesenen Person (FuP – 1S) erforderlich. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sei eine fachkundige Person für Hochvoltsysteme (FHV) Stufe 2S oder 3S hinzuzuziehen. Das sei auch dann zu tun, wenn nach einem Unfall die Sicherheitseinrichtungen und die automatische Deaktivierung des HV-Systems nicht greifen oder wenn das nicht beurteilt werden kann und dadurch eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen ist.

Das Abschlepp- und Bergeteam vor Ort, so die Mitteilung weiter, muss die speziellen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an Unfallstellen einschätzen und damit umgehen können. Die dafür notwendigen Kenntnisse vermittelten die Qualifizierungen gemäß DGUV Information 209-093. Außerdem müssen laut BGHM Beschäftigte beim Abschleppen und Bergen die Vorgaben der Fahrzeughersteller beziehungsweise die Angaben in der Betriebsanleitung der Fahrzeugherstellfirma zum Abschleppen unbedingt beachten. Hiervon klar abzugrenzen seien über die zum Abschleppen notwendigen Tätigkeiten hinausgehende Reparaturarbeiten. Diese müssten von FHV in einer geeigneten Werkstattumgebung durchgeführt werden.

Die hier beschriebenen Regelungen zu Qualifizierung und Kenntnissen seien in Verbindung mit der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV-Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ die Vorgaben der Unfallversicherungsträger, um Arbeitsunfälle in Verbindung mit verunfallten HV-Fahrzeugen zu verhindern, heißt es in der Mitteilung. (gg/gh)

Drucken Empfehlen
Kommentare -
Diskutieren Sie mit
Kommentar schreiben
PROMOTION-BOX

Mehr Sicherheit für Lithium-Ionen-Akkus

Das Akku-Safe Regal bietet eine sichere Lösung für Lithium-Ionen-Akkus. Die Brandbegrenzungshaube hilft, Brände zu begrenzen und die Umgebung zu schützen.

Jetzt informieren!