Limited Quantities: Nicht verwechseln
Begrenzte Mengen Gefahrgut pro Versandstück erleichtern die Arbeit von Versender und Beförderer. Doch nicht überall. für mehr bitte anmelden
Begrenzte Mengen Gefahrgut pro Versandstück erleichtern die Arbeit von Versender und Beförderer. Doch nicht überall. für mehr bitte anmelden
Wer Gefahrgut zum Transport aufgibt und einen Spediteur beauftragt, hat im Seeverkehr alle vorgeschriebenen Angaben auszufüllen und bestätigt mit seiner Unterschrift seine Verantwortung. für mehr bitte anmelden
Vor dem Einsatz muss jeder Container geprüft werden, um festzustellen, ob er überhaupt beladen werden darf. Dabei ist auf mehrere Punkte zu achten. für mehr bitte anmelden
Für die Beförderung im Seeverkehr müssen Fässer und IBC gemäß IMDG- und CTU-Code in den Containern gesichert werden. für mehr bitte anmelden
Der CTU-Code ist seit dem 27. April 2015 in Kraft. Was hat sich seitdem getan? Wie werden die neuen Berechnungsformeln zur senkrechten Beschleunigung, zur Anzahl der Lashpunkte oder zum Formschluss umgesetzt? für mehr bitte anmelden
Laut Statistischem Bundesamt ist die Menge der in Deutschland transportierten gefährlichen Güter von 2013 auf 2014 um 2,8 Prozent gestiegen für mehr bitte anmelden
Die International Maritime Organisation IMO hat auf ihrer Homepage ein Summary der Änderungen des Amendments 38-16 bereitgestellt für mehr bitte anmelden
Zwei Rundschreiben vereinheitlichen, wie das Inertgassystem zu betreiben ist, wenn ein Stoff mit sauerstoffabhängigem Inhibitor per Seeschiff befördert wird. für mehr bitte anmelden
Im Verkehrsblatt Heft 13 vom 15. Juli sind die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See erschienen für mehr bitte anmelden
Die Seeschifffahrtsorganisation IMO empfiehlt, in den ersten drei Monaten „pragmatisch“ an die neuen SOLAS-Anforderungen heranzugehen für mehr bitte anmelden