Luftfracht: Corrigendum 3 der ICAO-T.I. erschienen
Betroffen von der Änderung sind Zellen und Batterien, die per Flugzeug befördert werden.
©Foto: Picture Alliance/Chromorange/Alexander BernhardZum Jahreswechsel hat die internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO das 3. Corrigendum der Technical Instructions, Ausgabe 2013-2014, veröffentlicht. Die Änderung betrifft eine kurze Passage des Kapitels 9 in Teil 2 der ICAO-T.I. Demnach dürfen Zellen und Batterien, die lediglich die Anforderungen der Revision 3 des UN-Manual of Tests and Criteria erfüllen, nur dann befördert werden, wenn sie vor dem 1. Juli 2003 hergestellt wurden.
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