ADR-Vereinbarungen

02.04.2014 Meldung

Lithiumbatterien: Schweiz zeichnet M272

Die Multilaterale Vereinbarung zum Transport von Lithiumbatterien gemäß SV 636 kann damit auch in Deutschland angewendet werden / Insgesamt haben die Schweizer sechs Vereinbarungen unterzeichnet

Ende März hat die Schweiz mehrere Multilaterale Vereinbarungen für den Straßenverkehr gezeichnet. Dazu gehört die Vereinbarung M272 über die Beförderung von Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Zellen und -Batterien oder Ausrüstungen, die solche Zellen und Batterien enthalten, zur Entsorgung oder zum Recycling gemäß Sondervorschrift SV 636. Diese Vereinbarung kann damit nun auch in Deutschland angewendet werden.

Insgesamt hat die Schweiz folgende Vereinbarungen neu unterzeichnet:

  • M264 Markierung von Flaschenbündeln
  • M267 Beförderung von Gasflaschen
  • M268 Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen als UN-Nummer 3509
  • M269 Angabe der UN-Nummern bei Gasflaschen
  • M271 Additivierungseinrichtungen bei Mineralöltransporten in Tanks
  • M272 Beförderung gebrauchter Lithiumbatterien nach SV 636

(gg/gh)

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