ICAO-TI

02.06.2015 Meldung

ICAO-TI: Addendum für die E-Zigarette

Die erste Ergänzung in den aktuellen Gefahrgutvorschriften der ICAO im Luftverkehr umfasst Regeln, unter denen elektronische Geräte zum Rauchen in Flugzeugen befördert werden dürfen.

Unter welchen Bedingungen E-Zigaretten im Luftverkehr befördert werden dürfen, regelt eine Ergänzung zu den ICAO-TI.

©Foto: Picture Alliance/ Bernd Wüstneck

Mit Anweisungen für die Mitnahme von batteriebetriebenen Geräten zum Rauchen ("e-cigarettes, e-cigs, e-cigars, e-pipes, personal vaporizers, electronic nicotine delivery systems") hat die Internationale Luftfahrtorganisation ICAO hat das Addendum No. 1 zur Ausgabe 2015-2016 der "Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air" (TI) vom 26. Mai 2015 veröffentlicht.

In Teil 8, Kapitel 1, Table 8-1, Seite 8-1-8, ist dazu ein neuer Absatz 19 einzufügen und alle weiteren entsprechend neu zu nummerieren. (gg/dsb)
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