ICAO-T.I.: Erstes Addendum der Edition 2023-2024 erschienen
Überschreiten die Batterien einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm oder 2,7 Wattstunden, müssen die Geräte vollständig ausgeschaltet sein.
©Foto: AP Photos/Picture AllianceDie Internationale Luftfahrtorganisation ICAO hat das erste Addendum zur Edition 2023-2024 der Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air (ICAO-T.I.) veröffentlicht. Demnach erhält der der Unterabsatz e) in Teil 8, Kapitel 1, Seite 8-1-3, Tabelle 8-1, folgenden Wortlaut (sinngemäße deutsche Übersetzung, nicht autorisiert):
e) tragbare elektronische Geräte, die Batterien enthalten, sollten als Handgepäck befördert werden; wenn sie jedoch als aufgegebenes Gepäck befördert werden
- müssen Maßnahmen getroffen werden, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern und die Geräte vor Beschädigung zu schützen; und
- die Geräte müssen vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Schlaf- oder Ruhezustand), wenn die Batterien folgende Werte überschreiten:
- bei Lithium-Metall-Batterien einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm; oder
- bei Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenzahl von 2,7 Wh
(gg/gh)
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