IATA: Leitlinien für die Beförderung überarbeitet
Die Luftverkehrsorganisation IATA ist besorgt über die steigende Anzahl von Vorfällen mit Batterien an Bord von Flugzeugen. Mit Hilfe von Leitlinien und Broschüren versucht sie, für das Thema und die damit verbundenen Anforderungen stärker zu sensibilisieren.
©Foto: Norbert MüllerDie internationale Luftfahrtorganisation IATA hat ihre Leitlinie zur Beförderung von Batterien (Lithium-Metall-, Lithium-Ionen und Natrium-Ionen-Batterien) dem aktuellen Vorschriftenstand angepasst. Auf 33 Seiten stellt das "Battery Guidance Document - Transport of Lithium Metal, Lithium Ion and Sodium Ion Batteries" zahlreiche Hinweise zur Einstufung, zu aktuellen und künftigen Vorschriftenänderungen sowie eine ganze Reihe sogenannter FAQs zusammen.
Ebenfalls überarbeitet wurde die Leitlinie zur Beförderung von Nickel-Metall-Hydrid-Batterien (UN 3496).
Darüber hinaus stellt die IATA eine Grundlagenbroschüre zum kostenfreien Download zur Verfügung. The Essential Guide to Safely Shipping Batteries by Air mit Stand 2025 bietet aktuelle Statistiken zu Vorfällen in Flugzeugen mit Lithiumbatterien, erläutert Hintergründe zu den steigenden Zahlen (größere Mengen, mehr Beförderungen, steigende Energiedichte) sowie Vor- und Nachteile zu Natrium-Ionen-Batterien und zählt Verantwortlichkeiten von Beförderern auf.
Seit Januar diesen Jahres gilt eine neue zusätzliche Verpackungsanforderung für Lithiumbatterien, die mit Ausrüstungen verpackt sind oder in Ausrüstungen enthalten. Die Maßnahme für einen 24stündigen 3-Meter-Stapeltest ist für Verpackungen ohne UN-Zulassung gedacht und an die bestehenden Verpackungsanforderungen für die Bestimmungen über begrenzte Mengen angeglichen.
Mit der 62. Ausgabe 2021 der IATA-DGR, den internationalen Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr der IATA, wurden zwei Sonderbestimmungen in Bezug auf Lithiumbatterien geändert: A88 und A99. Sie verweisen auf die Verpackungsanweisungen PI 910 und PI 974. Da diese nicht in den DGR abgedruckt sind, sondern lediglich in den ICAO-TI, stellen wir sie unseren Abonnenten hier zur Verfügung, mit Angabe der Änderungen. PI 910 und PI 974 wurden per 01.01.2025 geändert. Die Änderungen sind unterstrichen. (gg/dsb)
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