IATA-DGR

29.02.2016 Meldung

IATA-DGR: Zweites Addendum erschienen

Die Ergänzung regelt in erster Linie das Verbot von UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien als Fracht auf Passagiermaschinen
Flugzeug Landung 1200

Die Luftfahrtvereinigung IATA hat in ihren Gefahrgutvorschriften verfügt, dass Lithium-Ionen-Batterien als „Cargo Aircraft Only“ befördert werden müssen.

©Foto: Manuela Klopsch/Fotolia

Wie vor wenigen Tagen angekündigt hat die Vereinigung der Luftfahrtgesellschaften IATA die Entscheidung der Luftverkehrsorganisation ICAO zur Beförderung von Lithiumbatterien im Rahmen eines zweiten Addendums offiziell in die Dangerous Goods Regulations aufgenommen. Um die Änderungen und Ergänzungen besser kenntlich zu machen, sind sie im Dokument wenn möglich farblich markiert.

Es geht dabei im Wesentlichen um das Verbot von UN 3480, also von Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien, als Fracht auf Passagiermaschinen ab dem 1. April 2016. Dies betrifft alle Varianten gemäß Verpackungsanweisung 965, das heißt Teil IA, IB und Teil II. UN 3481 ist davon nicht betroffen. In diesem Zusammenhang wurden auch zahlreiche Abweichungen von Luftfahrtunternehmen geändert. (gg/gh)

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