Gutachten zur Pfandpflicht von Lithiumbatterien
Das UBA hat ein Gutachten zu einer möglichen Pfandpflicht von Lithiumbatterien veröffentlicht.
©Foto: Carsten Rehder"Ein „einheitliches“ Pfandsystem für alle LIB-Arten (Industrie-, Geräte- und Fahrzeugbatterien) und (Ver-)Bauformen sind organisatorisch und praktisch aktuell nicht umsetzbar." Dies ist ein Fazit aus dem Gutachten „Prüfung der Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren“, aktuell herausgegeben vom Umweltbundesamt (UBA). Für das Gutachten war untersucht worden, ob eine Pfandpflicht auf lithiumhaltige Batterien und Akkus eine korrekte Entsorgung gewährleisten könne, Brände entlang der Entsorgungskette reduziere sowie Sammelmengen von Altbatterien steigere.
Positiver bewertet wurden die Ergebnisse zu spezifischen Pfandsystemen, die sich auf Gerätebatterien und Industriebatterien bzw. einzelne Produktgruppen (LIB Cluster für Geräte- und Industriebatterien, (Ver-)Bauformen und Anwendungsbereichen) konzentrieren. Diese Teillösungen würden sich, so das Untersuchungsergebnis, zur Reduzierung und Vermeidung von Brandereignissen sowie zur Erhöhung der Sammelmenge von LIB eignen. Sofern das Pfandgut als solches durch eindeutige Kennzeichnungen auf der Batterie und dem Gerät klar identifiziert werden könne, seien positive Auswirkungen zu erwarten.
Der Bericht geht detailliert auf die einzelnen Anwendungen (eingebaut, nicht eingebaut) und die jeweiligen Interessen an einem Pfandsystem ein. (gg/sp)
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